Was kann ich gegen den Bademeister machen?

7 Antworten

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Ich wäre richtig auf Krawall gebürstet und wäre er kein durchtrainierter man hätten sich unsere Schwerter schon längst gekreuzt

Amir1901  13.09.2016, 16:08

Danke für den Stern :D

Kann es sein,das Du bereits ein Hausverbot bekommen hast? Dann hast Du rechtlich einen Hausfriedensbruch begangen.Ob Du da mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hast ? Wenn Du dazu eine Baderegel mißachtest hast( gestaut,ich denke da an eine Rutsche,und wenn der Stau vollgelaufen ist und das Wasser den Rutschenturm runterläuft und der Schwimmaufsicht schon die Badeschlappen vom Fuß fliegen,seid Ihr auch noch doof dazu.)dann darf Dich der Schwimmmeister aus dem Schwimmbad verweisen.Es trifft nicht zu,das in kommunalen Schwimmbädern nur der Bürgermeister als Dienstherr der Angestellten im Schwimmbad ein Hausverbot aussprechen darf.Ich rate Dir,einen Termin beim Bürgermeister zu machen.Sei ganz zurückhaltend und nett.Vielleicht kann er zusammen mit Dir und dem Schwimmeister mal ein Gespräch führen.Und vergiß das Gerangel bitte ganz.In Deinem Alter muß man nicht immer die Fehler bei anderen suchen und sich irgendwie was zurecht biegen.Denk drüber nach.LG

FackjuGtF 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:22

Nein, ich habe keinen Brief von der Gemeinde bekommen das ich Hausverbit bekommen habe, einen Termin beim Bürgermeister hatte ich schon der was mir gesagt hat das ich in das Schwimmbad gehen darf und die Reaktion mich im Schwimmbad zu sehen hat den Bademeister vollkommen ausflippen lassen. P.s Es herrscht schon Jahrzehnte langer streit zwischen ihm und meinen Eltern bzw meinen Großeltern und deshalb gibt es auch Streit zwischen ihm und mir

jerkfun  12.09.2016, 07:25
@FackjuGtF

Ok.Nachbarschaftskrieg der in sowas ausartet ist übel.Vielleicht hab ich Dich falsch eingeschätzt.Sicherlich gibt es "Spacken" in jeder Berufsgruppe.Ich würde mir wünschen,das Du als Junge einfach den Klügeren spielst um diesen Dauerkrieg zu beenden.Kannst nicht in ein anderes Schwimmbad gehen? Wenn Du zurückhaltend bist,könnte ich mir vorstellen,das der rabiate Bademeister Ruhe gibt,wenn er weis das Du mit dem Bürgermeister,seinem mindestens übernächsten,höheren Vorgesetzten gut auskommst und es durchaus möglich ist,das er sich von Dir ein Feedback holt.^^

Gehört das Schwimmbad dem Bürgermeister? Wohl kaum. Der Bademeister ist für das Bad verantwortlich und kann somit wahrscheinlich auch ein Verbot für Dich aussprechen. Wenn Du dieses ignorierst, ist es verständlich, dass er Dich raushaben möchte.

Vielleicht solltest Du Dich auch mal etwas beherrschen und nicht mit solch provokanten Sprüchen daherkommen.

Es wäre wahrscheinlich besser, wenn Dir Deine Eltern mal die Leviten lesen würden, statt Dir Recht zu geben.

FackjuGtF 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:17

Der Bürgermeister hat gesagt nur er kann lebenslanges Verbot aussprechen und das ich ins Schwimmbad gehen darf. Ich hab nichts in diesen Jahr getan für das ich Schwimmverbot kriegen kann und solche Beleidigungen lass ich doch nicht auf mir sitzen

Schon mal was von Hausrecht gehört? Natürlich kann der Bademeister Dir Platzverweis und Hausverbot erteilen.

Du kannst ihn anzeigen, brauchst dafür aber natürlich Zeugen, sonst hat das keinen Wert.

FackjuGtF 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:09

Also der Bürgermeister meinte das könne er nicht

sozialtusi  11.09.2016, 22:11
@FackjuGtF

Der Bürgermeister hat damit gar nichts zu tun. Wenn es ein kommunales Bad ist, ist er letztendlich sein Chef - das Hausrecht hat dennoch der Schwimmmeister.

FackjuGtF 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:14
@sozialtusi

Gilt das auch für Österreich

sozialtusi  11.09.2016, 22:19
@FackjuGtF

Ich kann mir nciht vorstellen, dass es dort anders ist ;)

FackjuGtF 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:22
@sozialtusi

Oh doch der Bürgermeister hat gesagt nur er kann Verbote aussprechen

Ich würde den Bademeister wegen Körperverletzung anzeigen. Bei einer Körperverletzung ist es nicht Voraussetzung das man auch körperlich Schmerzen erleidet. Eine üble und unangemessene Behandlung ist ausreichend (Schubsen ist übel und unangemessen). Schmerzen müssen nicht empfunden werden.

Außerdem würde ich offiziell Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Es heißt zwar immer "formlos fristlos fruchtlos", aber Dienstaufsichtsbeschwerden werden durchaus ernst genommen und es kommt überhaupt nicht gut, wenn so etwas in der Personalakte auftaucht.

Sofern du Zeugen hast ist das natürlich umso besser. Außerdem würde ich über zivilrechtliche Schritte nachdenken um den körperlichen Schmerz den ich erlitten habe auszugleichen. Evtl. könnte auch eine strafbewährte Unterlassenserklärung beim Anwalt des Vertrauen besprochen werden.

FackjuGtF 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:24

Gilt das in auch in Österreich?

elmundoesloco  11.09.2016, 22:28
@FackjuGtF

Das entzieht sich meiner Kenntnis, aber in Österreich wurde viel aus Deutschland abgekupfert. :D