Was kann ich an MEINEM Haus machen wenn vorbesitzer nicht ausziehen? ( zwangsversteigerung)
ich habe anfang Februar ein haus per zwangsversteigerung gekauft, wir sind gleich im anschluss zum haus und wollten mit der familie besprechen wie wir vorgehen. sie haben nur aus dem fenster geschrien " hier kommen sie erst rein wenn sie im grundbuch stehen". Ihr telefon wurde anscheinend schon abgestellt, da sie nicht erreichbar sind. wir fuhren immer wieder mal vorbei um zu sehen ob sich was tut in richtung auszug. das einzige was von ihrer seite kahm war ein zettel an der Tür an dem stand sie wollen keine zwangsräumung und ziehen in 2 wochen aus, das ist jetz über einen Monat her. Auf unser einschreiben mit der letzten frist haben sie nicht reagiert.Ich hab ehrlich gesagt keine lust zu warten bis die zwangsräumung über die Bühne ist, und will auch nicht auf den kosten sitzen bleiben. kann ich nicht einfach an MEINER haustür das schloss wechseln lassen wenn niemand zuhause ist? (ihre sachen natürlich lagern) Praktisch zwangsräumung selbst durchführen? Oder gibt es sonst eine schnellere möglichkeit als zwangsräumung? legal natürlich! ( nicht das sie denken ich bin ein unmensch, die familie hat schon eine wohnung, sie wollen nur solang es geht kostenlos wohnen)
danke schon mal
7 Antworten
Ein Freund von mir ist in einem solchen Fall mal mit einem Baseballschläger hinmarschiert. Dazu muss ich allerdings sagen, dass er ein bisschen nach "Rotlichtbezirk-Türsteher" aussieht.
Nachdem Du mit dem Vorbesitzer keinen Mietvertrag hast sollte es möglich sein, Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. (Aus § 123 StGB: oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt).
Ohne Anwalt hast du schlechte Chancen dein recht durchzusetzen. Selber darfst du die Schlösser nicht wechseln, das wäre Hausfriedensbruch. Aus Erfahrung weiss ich das sich die Sache noch einige Zeit hin ziehen wird. Dir bleibt aber nichts anderes übrig als der offizielle Weg mit Hilfe eines Anwaltes. Die Kosten kannst du nachher wieder einklagen. Leider steht ein Besitzer in solchen Fällen im Regen.
Hausfriedensbruch?? aber es ist doch schon seit einem monat mein haus.das is echt eine gesetzeslücke meiner meinung nach.
Und wie hoch sind die kosten, weißt du des auch? Das hab ich beim kredit nicht mitgerechnet.
Aus § 93 Zwangsversteigerungsgesetz (nachzulesen bei gesetze-im-internet) ergibt sich die Befugnis des Erstehers, auf Grund des Zuschlagsbeschlusses die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe zu betreiben. Das darf er aber nicht selbst machen, sondern muss dazu den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen (beim Amtsgericht erfragen). Der Gerichtsvollzieher wird allerdings nur tätig, wenn die Kosten der Räumung gedeckt sind.
Genau so ist es, habe das auch so gefunden.
Man sollte sich da mal beim Amtsgericht informieren.
du musst doch eine Gerichtliche Bescheinigung haben,wann die Leute rausmüssen.Dann brauchst du nur mit der Polizei zu kommen,die erledigen das.
na dann musst du sie anzeigen,dann kommt auch die Polizei,kann ja nicht sein,das sich jemand unrechtens in deinem Haus aufhält
Menschen haben in der Regel eines gemeinsam. Sie sind geldg*eil. Wir haben zwei ähnliche Fälle gelöst, in denen wir einfach hingegangen sind und ein Bündel Scheine gezeigt haben. Das gabs dann, wenn sie ausgezogen waren. Und ganz einfach angedeutet: Je später, desto weniger. Und nach einer gewissen Zeit kommt die Räumungsklage. Hat beides Mal funktioniert :-)
das dachten wir uns auch, mit ein paar grünen scheinen in der hand machen sie die tür schon auf, aber die brauchen anscheinend keins, haben wieder nur das fenster aufgemacht und gelacht, ich glaub die haben uns ausgelacht. und da haben wir gemerkt das wir verarscht werden.
eine Gerichtliche bescheinigung hab ich nicht, und die Polizei hat gesagt das ist nicht ihre aufgabe. die einzige frist die die leute bekommen haben, war von der bank vor der versteigerung, und die kümmern sich da a nimmer drum wenn sie ihr geld haben. Laut gericht ist das jetz unser Problem.
Trotzdem danke