was kann ich als haupterbe tun wenn die miterben keine geburtsurkunde und vollmachten schicken wollen, die miterben sind aus dem kosovo und dürfen nicht her?

3 Antworten

Hier wäre zunächst zu klären, ob es hier um ausländisches oder deutsches Erbrecht geht. Je nachdem wären auch unterschiedliche Szenarien denkbar. Dein Problem ist allerdings, dass - zumindest nach deutschem Recht - die Erbengemeinschaft nur einmütig handeln kann. Liegen also keine Vollmachten etc. vor, ist die Erbengemeinschaft insofern handlungsunfähig. -> Anwalt für Erbrecht.

rickochello 
Beitragsersteller
 18.07.2016, 14:28

deutsches recht

da werden sich Rechtsanwälte, Nachlassverwalter usw. darum kümmern; ob dann vom Erbe noch was übrig bleibt,ist fraglich.

rickochello 
Beitragsersteller
 18.07.2016, 14:22

geht das dann vom erbe mit weg(geld) oder muss ich das selber tragen die kosten?

In welchem Land  lebte denn der Erblasser?

rickochello 
Beitragsersteller
 18.07.2016, 14:24

eeer lebte und wohnte in deutschland

webya  18.07.2016, 14:28
@rickochello

Dann erben sie auch nichts. Sie müssen schon nachweisen, dass sie ERbe sind. (Mitwirkungspflicht)