was kann ich als haupterbe tun wenn die miterben keine geburtsurkunde und vollmachten schicken wollen, die miterben sind aus dem kosovo und dürfen nicht her?
3 Antworten
Hier wäre zunächst zu klären, ob es hier um ausländisches oder deutsches Erbrecht geht. Je nachdem wären auch unterschiedliche Szenarien denkbar. Dein Problem ist allerdings, dass - zumindest nach deutschem Recht - die Erbengemeinschaft nur einmütig handeln kann. Liegen also keine Vollmachten etc. vor, ist die Erbengemeinschaft insofern handlungsunfähig. -> Anwalt für Erbrecht.
rickochello
18.07.2016, 14:28
Beitragsersteller
deutsches recht
da werden sich Rechtsanwälte, Nachlassverwalter usw. darum kümmern; ob dann vom Erbe noch was übrig bleibt,ist fraglich.
rickochello
18.07.2016, 14:22
Beitragsersteller
geht das dann vom erbe mit weg(geld) oder muss ich das selber tragen die kosten?
In welchem Land lebte denn der Erblasser?
webya
18.07.2016, 14:28
@rickochello
Dann erben sie auch nichts. Sie müssen schon nachweisen, dass sie ERbe sind. (Mitwirkungspflicht)
eeer lebte und wohnte in deutschland