Was ist gemeint? Dachfläche oder Grundfläche?

3 Antworten

Wird wohl die Grundfläche sein.

Die Dachfläche ist ja je nach Dachneigung und Dachart unterschiedlich - sogar für in der Grundfläche sonst gleiche Gebäude.

§ 61 LBauO M-V – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

(1) Verfahrensfrei sind

    1. folgende Gebäude:
      a)eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m 2, außer im Außenbereich,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m 2, außer im Außenbereich,

Ich finde nichts über "bis zu 30 qm". Das gilt nur für b.

In den Landesbauordnungen ist die Maximalgröße von Gebäuden im Außenbereich in der Regel in Kubikmetern angegeben, wobei das im MeckPomm vielleicht anders ist. Die Dachfläche ist mit Sicherheit nicht relevant - wenn, dann ist es die Grundfläche.