Was ist ein Rettungshund wert?
Der Hund ist ja nach dem Gesetz (leider) eine Sache. Daher frage ich mich was so ein Rettungshund für einen Wert hat sollte es vor Gericht zu Streitigkeiten kommen, weil jemand den Hund getötet oder verletzt hat. Vor dem Gesetz müsste dies dann ja Sachbeschädigung sein und eine RH müsste hier doch auch einen Wert haben (Ausbildungskosten usw.)
4 Antworten
Der nach dem Sachenrecht (ein Hund ist keine Sache, es kommt aber das Sachenrecht zur Anwendung) zu bestimmende Wert ist eigentlich nicht schwer zu bestimmen:
Wert eines Hundes mit den physisch und charakterlich gleichen Eigenschaften (damit er überhaupt als Rettungshund geeignet ist). Annahme 2000€
Kosten der Ausbildung prozentual auf die restliche "Arbeitszeit" verteilt. Beispiel:
Kosten 20000€, bisher zwei Jahre im Einsatz. Zu erwartende restliche Einsatzzeit: 6 Jahre - dann entfallen 15000€ auf diese restliche Einsatzzeit und erhöhen den Wert des Hundes um diesen Betrag.
Der gesuchte Wert wäre also 17000€.
Speziell ausgebildete Hunde kosten häufig um die 20 Tsd. Euro. Aber die Spannweite ist groß, reicht von ca. 10 bis ca. 40 Tsd. Euro. Je nach konkreter Aufgabenstellung und spezifischem Training.
Naja, das Tier selbst wird wahrscheinlich erstmal (vor spezifischer Ausbildung) einen hundetypischen Wert von einigen hundert Euro haben. Und der Rest ergibt sich über die Ausbildungskosten. Derjenige, der einen hohen Wert geltend macht, wird entsprechend also nachweisen bzw. überzeugend darlegen müssen, was für eine Art von Ausbildung erfolgt ist, wie aufwendig die war, und was dabei für Kosten (z. B. pro Stunde) entstanden sind.
den eigentlichen Wert wird keiner ersetzen.
Im Einsatz geschieht das leider öfters. Das ist halt Risiko
@Bitterkraut Muss nicht im Einsatz sein. Habe ich nicht geschrieben. Kann ja ein Hundehasser den Hund bewusst erschießen. Wie kommst du hier auf eine Einsatzverletzung?? Wenns ich mein Auto selbst anfahre ist es auch keine Sachverletzung und ich schau durch die Finger. Wenn jedoch jemand mit dem Schläger auf mein Auto einwirkt ist die Sache ganz anders. Also: Eigenverschulden oder Fremdverschulden
Steht so in der Antwort von @peterobm, die ich kommentiert habe.
Im Einsatz verletzen Dritte den Hund? Wie das denn? Weil zu Rettende auf den Hund schießt oder was?
@peterobm Das schreibe ich ja auch in meiner Frage dass es Sachbeschädigung ist.
Wie kommst du jetzt auf diesen Wert?
Vor dem Gesetz ist der Hund immerhin eine Sache!
Nein. Schießlich haben wir ein Tierschutzgesetz und kein Sachenschutzgesetz.
In Frage kommt also eine Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ich meine jetzt wenn jemand mit Absicht den Hund tötet so wenn ich mit Absicht ein fremdes Auto zerstöre. Da heisst es dann auch nicht, dass ist halt Risiko.
Hunde zählen bei sowas unter Sachbeschädigung! Nojoke
..so 50 bis 200 Euro wir da drin sein, je nach Alter und Einsätzen.
du kannst es drehen wie du magst, es bleibt Sachbeschädigung
Sachbeschädigung ist das eine, ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz das andere. Schadenersatz ist eine zivilrechtliche Forderung, die käme zur Strafe dazu.
Ein gut ausgebildeter Hund kann schon einen Wert von 10000 bis 15000 Euro haben. Ausgebildete Assistenzhunde kosten 30000 Euro.
Ich wollte mit meinen Beitrag bewusstł den Hund rein auf eine Sache wie eine Auto herunterspielen auch wenn es das für mich persönlich nicht ist. Bei einem Auto hat ja ein Richter ein leichtes Spiel gibt es dort ja eine Wertliste. Bei einen Diensthund ja nicht... Danke für die Antwort
Man kann einen Hund aber nicht auf den Schwert erunterspielen, wenn es sich um Tierquälerei handelt. Deine Annahme, dass Tiere nach dem Gesetz immer nur Sachen sind, ist falsch.
Was ausgebildete Rettunghunde wert sind kann man nur schätzen, weil die in der Regel von den Haltern selbst ausgebildet werden, Assistenzhunde und Blindeführhunde haben stolze Preise von um die 30 000 Euro.
Hier genau beginnt eigentlich meine Frage. Wie kennt man diesen Wert. Bei jeder anderen Sache ist dies nämlich bewusst. Danke für deine Antwort :)