Was ist der Unterschied zwischen einem Gabelstaplerschein und dem Führerschein der Klasse L?
Ein Führerschein Klasse L berechtigt zum Führen von Flurförderfahrzeugen bis 32 km/h und ein Gabelstapler ist ja ein Flurförderfahrzeug. Wenn man den Führerschein für PKW hat, bekommt man ja den Führerschein L automatisch dazu.
Könnte man auch nur mit einem Gabelstaplerschein mit dem Gabelstapler im Straßenverkehr fahren? Ich verstehe das irgendwie nicht. Ein Führerschein Klasse L müsste doch den Gabelstaplerschein mit einschließen oder wie?
4 Antworten
Klasse L:
ab 16 Jahre
direkter Erwerb
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart
bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h
beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und
Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#L
Der Gabelstaplerschein ist extra zu machen, und du darfst mit ihm auch auf der Straße fahren. Voraussetzung ist allerdings der Staplerschein, das Fahrzeug muss auch dementsprechend ausgestattet sein. Meist brauchst dann auch den LKW Schein, wenn schwerer als 3,5 Tonnen Gewicht.
Hallo.
Mit der Klasse l Land und Forstwirtschaftliche Geräte bis 40 km/h. mit Anhänger 25 km/h. und selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler für bis.25 km/h für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Für Gewerbeunternehmen ist ein Staplerschein zwingend erforderlich.
Da mit dem L nur für Landwirt- und Forstwirtschaft gemeint ist.
Nicht auf Baustellen und dergleichen, wie Gewerbebetriebe.
Für L/ und T das grüne Kennzeichen. Für Stapler das schwarze Kennzeichen. Also Staplerschein. zusätzlich, auch wegen der Berufsgenossenschaft.
Mit Gruß
Bley 1914
Hallo, Es gibt auch im gewerblichen Bereich grüne Kennzeichen, aber nur wegen der Versicherungsbefreiung. Also wenn ein Stapler fast nur auf Baustellen eingesetzt wird kann er ein grünes Kennzeichen bekommen. Wenn ein Unternehmer 10 LKW Zugmaschinen hat, aber 11 Anhänger, so kann er 1 Anhänger mit grünem Kennzeichen bekommen, unter div. Vorschriften. Als Reserveanhänger.
der Staplerschein ist eine Bestimmung - dass du auch gewerbemässig die Dinger fahren darfst. ohne Flurförderschein wirst du in keinem Betrieb einen Stapler fahren dürfen. Sicherheit geht nun mal vor. http://www.edb.de/bildungsangebot/flurfoerderschein/ Vorgabe der Berufsgenossenschaft
nicht jeder Stapler kann und darf im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
bei einem Unternehmen reicht das lange nicht aus. Der lässt dich nur mit dem "Staplerschein" fahren
jain - man kann nicht mit jedem gabelstapler auf der straße rumturnen. der muß nämlich auch eine straßenzulassung haben, tüv, ect.
reicht da nicht ein Führerschein klasse L? Ein Führerschein klasse L berechtigt schließlich auch mit dem Stapler im Straßenverkehr zu fahren.