Wurde Führerschein falsch ausgestellt?
Hi, ich habe meinen führerschein neu beantragt weil der alte gestohlen wurde. habe nur den normalen pkw führerschein (Klasse B) und nie einen motorradführerschein gemacht. laut führerschein darf ich die klassen AM, A1, A, B, L fahren. neben den klassen A1 und A stehen jeweils die nummern 79.03 und 79.04
ist das ein fehler von der führerscheinstelle?
4 Antworten
Ist alles korrekt.
Mit deiner Klasse B durftest du ja auch Trikes fahren oder diese Roller mit der Doppelachse vorn. Bis Januar dieses Jahres war dafür die Klasse B erforderlich.
Seit 19. Januar braucht man für diese Fahrzeuge jedoch nicht die Klasse B sondern eine Motorradklasse A1, A .... Die hast du nicht. Aber da du diese Fahrzeuge vorher fahren durftest, kann man dir das nicht wegnehmen (Besitzstandswahrung). Der neue Führerschein muss aber jetzt nach neuem Massstab ausgestellt werden. Daher schreibt man dir auch die Motorradklassen A1 und A rein. Du hast diese Klassen nicht komplett, darfst also keine Motorräder fahren. Daher bekommst du den Zusatz 79.03 und 79.04. Diese Zahlen bedeuten:
Du hast keine vollwertigen Klassen A1, A sondern nur für diese Fahrzeuge, die du vorher mit B fahren konntest, für die aber jetzt ein A-Klasse eingetragen werden muss.
Das ist nun vielleicht etwas umständlich ausgedrückt, aber ich hoffe, man kann es verstehen.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
Lies mal ."..mit der alten Führerscheinklasse B"
Ich glaube, das ist nicht das, wonach gefragt wurde. Die Frage ging wohl eher darauf hinaus, warum nun Motorradklassen eingetragen sind (mit Schlüsselzahlen).
Lektüre:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/schluesselzahlen.htm
Ergo kein Fehler der Führerscheinstelle, sondern korrekt, denn die Schlüsselzahlen bedeuten: Nur dreirädrige Fahrzeuge - ergo Trikes oder diese Roller mit 2 Vorderrädern (z. B. Piaggio MP3)
Denn wer seine FE der Klasse B nach dem 19.01.2013 erhalten hat, darf die nur noch mit Klasse A (A1, A2) fahren. Vor dem Datum aber noch mit Klasse B.
79.03
Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04
Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Da du mit der neuen Führerschein klasse B nach dem 19.1.2013 keine dreirädrigen Fahrzeuge mehr fahren darfst steht das bei dir so drin.
Da du vor dem 19.1.2013 den Führerschein der Klasse B gemacht hast darfst du noch z.b Trike fahren was man mit der Klasse B nach dem 19.1 nicht mehr fahren darf.
Das Trike fällt jetzt unter Klasse A
DH, auch gut erklärt.
..klasse 3:
dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht). Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.