Wann darf ich die Kehrmaschiene fahren?

1 Antwort

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Wenn die Kehrmaschine ( zul. Ges.-Gew. > 3,5 to. ) NICHT als "Land-und forstwirtschaftliches Sonderfahrzeug" deklariert und zugelassen ist , so benötigst Du hier mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1.

Chaos53925 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 11:03

Danke