Was ist damit gemeint vom Arbeitsamt?

6 Antworten

Sie meinen, dass wenn du Fragen hast, dich direkt an die Rentenversicherungsträger wenden kannst. Der Rest ist eigentlich selbsterklärend.

verreisterNutzer  29.05.2018, 12:28

Ich würde sagen, da steht, dass man bei denen (Arbeitsagentur) nicht nachfragen soll, sondern sich direkt an den Rentenversicherungsträger wenden.

Die Zeit der Ausbildungssuche wurde der Rentenversicherung gemeldet. Du wirst für diese Zeit keine Lücke in deinem Rentenkonto haben, weil die Zeit als Anrechnungszeit gewertet wird.

Diese wird auf die Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte und eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen angerechnet.

Anrechnungszeiten z.B. Studium.

Wenn diese der Rentenstelle nicht vorliegen, sollte man diese nachmelden.

Ein Merkblatt dazu müsste es bei der deutschen Rentenversicherung geben.

Das bedeutet, dass du voraussichtlich keine Lücke im Verlauf deiner Rentenanwartschaften hast.

Was dir diese jedoch im Jahr 2065 noch bringen werden steht auf einem ganz anderen Blatt.

ICHFIIICKEihn 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 12:30

Keine Lücke? Sorry, bitte erklärt das für dumme Menschen. Ich verstehe das nicht.

augsburgchris  29.05.2018, 12:32
@ICHFIIICKEihn

Was eine Rentenversicherung ist weißt du?

ICHFIIICKEihn 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 12:33
@augsburgchris

ja aber was ist mit der Lücke gemeint?

augsburgchris  29.05.2018, 12:46
@ICHFIIICKEihn

In die Rentenversicherung zahlt man vom Bruttogehalt ein. Damit du den vollen Betrag ohne Abschläge später mal bekommst muss diese Einzahlung lückenlos sein. natürlich gibt es Situationen in denen man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, wie zum Beispiel die Schulzeit oder in deinem Fall die Suche nach einem Ausbildungsplatz.

In diesen Fällen wird dann so gerechnet als hättest du was eingezahlt. Es entsteht also keine Lücke im Versicherungsverlauf die später mal zu Abzügen führen könnte.

Wird aber später kaum eine Rolle spielen da deine Generation eh fast nichts mehr an Rente erhalten wird.

Diese 3 Monate wurden der Rentenversicherung als Versicherungszeit ohne Beitragszahlung gemeldet.