Was geschieht während der Nathlosigkeitsregelung?

4 Antworten

Wenn du "ausgesteuert" wirst, musst du ja Erwerbsminderungsrente beantragen. Durch die Nahtlosregelung erhältst du den gleichen Betrag weiter, wie bisher - allerdings als VORSCHUSS auf die zu erwartende Rentennachzahlung.

Reicht die Rentennachzahlung nicht aus, musst du die Differenz NICHT selbst nachzahlen. Von da an, musst du allerdings von der Rente leben oder aufstockend Grundsicherung beantragen.

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 14.08.2016, 14:11

Die Erwerbsminderungsrente kommt bei mir nicht durch. Die Verpflichtung den Antrag zu stellen, wäre bei mir nur proforma.

Das Arbeitslosengeld wird nur solange gezahlt, bis über einen Rentenantrag entschieden ist.

Dann kommt es auf die Entscheidung der RV an. Entweder ist man erwerbsunfähig, dann bekommt man eine Rente oder man ist nicht erwerbsunfähig und bleibt arbeitslos, bzw. beginnt wieder mit der Arbeit

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 12:46

Ok! Ich frag deshalb weil ich eine zweite Operation brauche in der Zeit, deswegen weiter AU bleibe.

DerHans  14.08.2016, 14:45
@MuttiSagt

krankenversichert bist du natürlich weiter. Nur das Krankengeld ist auf 78 Wochen begrenzt

turnmami  17.08.2016, 22:43
@MuttiSagt

wenn du akut krank bist, dann wird dein Rentenantrag sehr schnell abgelehnt werden, da dann erst das Ergebnis der OP abgewartet werden wird. Da würde ich nicht auf ein langes Verfahren hoffen!

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 11:31

Wie lange dauert das ca?

turnmami  13.08.2016, 11:36
@MuttiSagt

Ein Rentenantrag kann zwischen 2 und 10 Monate dauern. Je nachdem ob und in welchem Fachgebiet eine Begutachtung stattfinden muss.

Hallo MuttiSagt,

Sie schreiben:

Was geschieht während der Nathlosigkeitsregelung?

Antwort:

Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung kommt in der Regel erst dann zum tragen, wenn Sie die Krankengeldzahlung (78 Wochen) voll ausgeschöpft haben und wenn ggf. außerdem das zeitlich befristete ALG 1 endet!

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Die Nahtlosigkeitsregelung ist hier als Brücke gedacht, damit Sie während der Dauer des Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente in keine finanzielle Notlage geraten!

Grundsätzlich muß ein Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente laufen, sonst greift die Nahtlosigkeitsregelung in der Regel nicht!

Wie das Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente letztendlich ausgehen wird, das kann niemand im Voraus wissen!

Wenn Sie also keine finanziellen Nachteile erleiden wollen, werden Sie, so wie Sie Ihre derzeitige Situation beschreiben, um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht herum kommen!

Sollte die Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wird dieselbe in der Regel ohnehin zeitlich befristet (max. 3 Jahre) erfolgen!

Wenn Sie schon vorher wieder topfit sind, freut sich die DRV über Ihre Mitteilung, die Erwerbsminderungsrente fällt dann weg und Sie können sich wieder im Hamsterrad abstrampeln!

Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse immer darauf, daß bei Ihren Arbeistunfähigkeitsbscheinigungen keine Lücken entstehen, sonst drohen ggf. diverse Nachteile!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad




Dein Krankengeld läuft aus und du hast bisher keinen Antrag auf EM-Rente gestellt?

Dafür ist die Nahtlosigkeitsregelung für die Zeit zwischen Aussteuerung und Entscheidung über den Rentenantrag.

Ich habe ja meinen Arbeitsplatz noch, also ist Sicher gestellt, das ich hinterher nicht in Harz 4 rutsche.

Verstehe ich nicht. Wenn du nicht arbeiten kannst, erwartest du dennoch Lohn? Nach 6 Wochen ist der Arbeitgeber KOMPLETT raus aus der Nummer.

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 16:46

Mein Rehaberaterin sagte, ich kann den Antrag aber so stellen das er unter aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 14:55

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann ich ruhig stellen, der wird sowieso abgelehnt, weil ich AU bin und nicht Erwerbsunfähig. Also auf gut deutsch: das wird wieder! Allerdings stehen noch zwei weitere Operation an und das dauert halt

kevin1905  13.08.2016, 15:27
@MuttiSagt

EM-Rente bedingt keinen Dauerzustand. Diese wird i.d.R. auch nur für 3 Jahre gewährt.

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 14:53

Ja, die berufliche Eingliederung ist vorerst abgelehnt weil Leistungsfähigkeit noch unter 3 h

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 12:59

Und wieso kann ich nicht nach 12 Monaten ( oder Tick früher) einfach zu meinen Arbeitsplatz zurück? Mein Reha Berater hat gesagt, ich verliere den Anspruch darauf nicht und da es ein Betrieb mit über 300 Mitarbeiter ist besteht auch kaum Möglichkeiten mir zu kündigen. Da müssten die erstmal beweisen, das da keine Arbeit für mich ist.

kevin1905  13.08.2016, 13:05
@MuttiSagt

Ist aber eine arbeitsrechtliche Thematik.

Wenn dein Betrieb Arbeit für dich hat und du arbeiten kannst, wunderbar.

Wenn du allerdings keinen Antrag auf EM-Rente stellst, steht dir auch kein ALG I zu. Die Nahtlosigkeitsregelung ist speziell für die Zeit zwischen Endes des KG bis zur Entscheidung der Rentenbewilligung gedacht. Du stellst aber keinen Antrag.

Alternativ wären Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (auch bei der DRV) anstelle des Rentenantrags. Hat dir dein Reha-Berater das gesagt?

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 12:44

Irgendwie hast du meine Frage nicht richtig gelesen. Ich bekomme schon lange Krankengeld, sonst wäre ich ja wohl kaum kurz vor der Aussteuerung! Und ich werde mich schwer hüten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, bevor ich es muss, da sowohl Krankengeld als auch Alg 1 mehr als doppelt so viel ist. Deshalb meine Frage noch mal: was werde ich während der Nathlosigkeitsregelung machen müssen? Was kommt in genau dieser Zeit auf mich zu? Und ja, meinen Arbeitsplatz hab ich noch, auch wenn der Arbeitgeber zur Zeit kein Gehalt zahlt. Der Anspruch auf diesen inclusive aller verträglichen Sicherheiten bleibt jedoch bestehen

kevin1905  13.08.2016, 12:56
@MuttiSagt

was werde ich während der Nathlosigkeitsregelung machen müssen?

Einen Antrag auf EM-Rente stellen, denn nach 12 Monaten gibt es keine Kohle mehr.

Dann kannst du zum Sozialamt tingeln, wenn du nicht vermittelbar bist und Grundsicherung beantragen. Die werden dich aber auch auffordern einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, da diese Leistung vorrangig wäre.

Der Anspruch auf diesen inclusive aller verträglichen Sicherheiten bleibt jedoch bestehen

Welche Sicherheiten denn? Wenn du nicht mehr zurückkehren kannst auf nicht absehbare Zeit, dann kündigt man dir ganz einfach.