Was geschieht mit meinem vor der Ehe erworbenen Vermögen, wenn der Ehepartner zum Pflegefall wird?
Hallo,
meine Frau hat zwei Häuser mit jeweils drei Wohnungen. Wir haben im Nov. 2014 geheiratet. Nun hat sie Angst, falls ich ein Pflegefall werden sollte, dass ihr der Staat die Existenz, sprich die Häuser nimmt. Wie ist so etwas geregelt?
Danke im vorraus!
Peter Jäger
1 Antwort
Laut bürgerlichen Gesetzbuch sind Eheleute untereinander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn der pflegebedürftige Ehepartner seine Pflege selber nicht bezahlen kann, muß er zu Hause gepflegt werden oder die Ehefrau oder Kinder (falls vorhanden und Einkommen der Kinder ausreicht) müssen Pflegekosten mit übernehmen. Bedeutet, dass eventuell auch Wohneigentum veräußert / verkauft oder vermietet werden muss, um die Kosten zu decken.