Was geschieht mit konfiszierten Geld aus illegalen Geschäften?
Wenn zum Beispiel Schmiergelder oder Gelder für Menschen/Waffen/Drogenschmuggel von der Polizei konfisziert wird?
9 Antworten
Nachdem es als Beweismittel nicht mehr gebraucht wird, also nach Verfahrensschluss, wird das m.E. ganz sauber verrechnet und geht an den Staat, bzw. die entsprechenden Behörden. Auch illegale Einnahmen sind zu versteuern, auch illegale Schmuggelware unterliegt Einfuhr- und Zollbestimmungen, Fahndung und Ermittlungen kosten Geld.
Anders, wenn Geschädigte ermittelt werden, die können von illegalen Geldern ganz oder teilweise entschädigt werden. Dazu gehören natürlich nicht kleine Drogenkonsumenten, die Ware vom Dealer gekauft hatten.
Ist ein Teil dieser (durch illegale Aktivität erst notwendig gewordenen) Kosten, durch die illegalen Gelder abzudecken, wird das auch geschehen. Ich weiß z.B. von Drogenschmugglern, die in Haft recht überrascht waren, als sie plötzlich Zollbescheide in 5-stelliger Höhe erhielten - und neben den beschlagnahmten Geldern noch draufzahlen mussten.
Ich weiß z.B. von Drogenschmugglern, die in Haft recht überrascht waren, als sie plötzlich Zollbescheide in 5-stelliger Höhe erhielten - und neben den beschlagnahmten Geldern noch draufzahlen mussten.
diese Praxis der Zollbehörden ist mit gut bekannt, allerdings darf sie seit Jahren dank der EU-Rechtsprechung keine Steuer mehr auf das BTM erheben.
Erst einmal gebunkert, bis das Verfahren völlig abgeschlossen ist.
Kommt man in diesem Verfahren zu dem Ergebnis, dass dieses Geld unredlich und rechtswidrig erworben wurde, gibt es zweierlei Möglichkeiten.
1.) Die Geprellten erhalten es zurück - oder die Versicherungen, welche den Schaden bereits ausgeglichen haben.
In Betrugsfällen z.B., Eigentumsdelikten, Erpressung.
2.) Das Geld kommt in die Staatskasse und wird damit der Allgemeinheit zugänglich gemacht.
Bei Waffenschiebereien, Schmiergeld, Drogenhandel, etc.
die wärden wie du schon sagst beschlagnahmt , untersucht wo das geld herkommt dann wird es vernichtet oder dem institut wiedergeben das das geld herstellt. und verwahrt und ebenfalls vernichtet oder wieder einspeist.
absolut falsch
Inkriminierte Gelder ( also solche, die nach § 73 StGB verfallen oder nach § 74 StGB eingezogen werden können) werden nach § 111 c StPO beschlagnahmt und fließen nach Verfahrensabschluss über die Gerichtskasse in den allgemeinen Haushalt. Vernichtet wird Geld, und wenn es noch so dreckig ist, niemals. Mit Wertgegenständen wird ähnlich verfahren, sie werden dann i.d.R. versteigert.
Merke: Pecunia non olet
das wird dann an den staat gegeben