Was geschieht mit gepfändeten Tieren?
Hallo,
also ich weiß, dass man laut Gesetz keine Haustiere pfänden darf. Aber Tiere wie z.B Pferde dürfen durchaus gepfändet werden. Mich würde interessieren, was dann mit dem Pferd geschieht? Können die denn verantworten, dass das Pferd in schlechte Hände kommt?
7 Antworten
gepfändetes eigentum darf verwertet werden.
das heisst im normalfall mit glück pferdehändler.
mit weniger glück viehhändler...
der erlös gehört dem gläubiger.
versteigert werden gepfändete tiere meist nicht.
und oft genug ist das nur der schlachtpreis, weil das unterstellen ja kostet...
im normalfall sieht es jedoch so aus, dass die tiere vom eigentümer verkauft werden müssen und der erlös zur schuldentilgung dient.
Wenn das Pferd vom Gerichtsvollzieher gepfändet wird, dann wird es anschließend versteigert. Der Meistbietende gewinnt die Versteigerung und wird dann Eigentümer des Pferdes. Mit dem Erlös werden dann die Schulden des ehemaligen Pferdeeigentümers an dessen Gläubiger ausbezahlt.
Es können auch Haustiere gepfändet werden, wenn sie einen gewissen Wert haben (Rassekatzen- oder hunde etc)
Ob das Pferd in schlechte Hände kommt ist dem Gerichtsvollzieher in Bezug auf seine Arbeit wohl eher egal. Schließlich wird das Tier an den Bestbieter vergeben!
Um das Wohl des Tieres hat sich dann der neue Halter zu kümmern, bzw. muss, wenn dieser das Tier schlecht hält der Tierschutz eingreifen!
in Ö schon, wenn sie einen Wert haben, der EUR 750,-- übersteigt.
§ weiß ich leider nicht auswendig ;)
Man müsste da erstmal genauf definieren was mit schlächten Händen gemeint ist. Man oft ja bei jeden tier, dass es in gute Hände kommt, aber das pferd kommt in die Hände denjenigen der am meisten dafür bietet. Was der dann daraus macht ist meist egal.
Gepfändet können alle Tiere ab einen bestimmten wert werden, auch Haustiere. Wanngenau dieser bestimmte wert vorliegt ist getzlich nicht festgel
Verstehe. Das heißt also der Halter bzw. vorherige Halter hat kein Mitspracherecht mehr für das Wohl seines Pferdes. :-/
Soweit ich weiß ja. Was ich selber sehr schade finde.
Ist ja echt doof...da würde ich vorsorgen und vor der Pfändung meine Hottis an kompetente Leute verkaufen. Wenn es je soweit kommen würde.
mein dad hat unser pony damals genau aus dem grund zum schlachtpreis bekommen... damit es nicht gepfändet wird.
Sie werden meistbietend versteigert/verkauft, der ehemalige Besitzer hat kein Mitspracherecht. Wenn es zum Bsp. um ein Pferd geht und der Schlachtpreis nicht überboten wird landet das Tier beim Schlachter da dieser den höchsten Preis zahlt.
Fände ich schon ziemlich krass. :(
Haustiere nicht:
§ 811c ZPO
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.