Freiberuf Nachhilfe zu spät anmelden?

3 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe, machst du das doch erst seit diesem Jahr, oder?

Dann hast du doch gar kein Problem. Wenn du am Jahresende deine Steuererklärung machst, dann gibst du das als "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" im entsprechenden Formular mit an und damit hat es sich dann erledigt.

Umsatzsteuer weist du in deinen Rechnungen doch nicht aus, oder?

Jynnyy 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 00:38

Jein,

also ich bin seit September 2013 dort, doch hatte bis Februar keine Aufträge gehabt, sondern lediglich 2x musste ich als Ersatz einspringen. (D.h. 36€ für das gesamte Jahr 2013)

So wie ich das nun verstehe, muss ich am Ende des Jahres nur eine Steuererklärung abgeben?

Und nein ich bekomme sogar gar keine Rechnungen, ich habe nur einen Stundennachweis bis jetzt erhalten, was ich selbst komisch finde.

1ZuZu  04.09.2014, 00:48
@Jynnyy

Für 2013 würde ich die EUR 36 in der Steuererklärung angeben. Für 2014 dann das, was sich dann noch ergibt. Anzugeben ist "Einnahmen abzüglich Ausgaben".

Zur Umsatzsteuer: Gibt es denn einen Vertrag mit dem Institut? Falls ja, steht dort was mit Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer oder so ähnlich?

PatrickLassan  04.09.2014, 11:03
@Jynnyy
Und nein ich bekomme sogar gar keine Rechnungen

Wenn du selbständig bzw. freiberuflich tätig wärst, müsstest du deinem Auftraggeber Rechnungen schreiben, um dein Honorar zu bekommen.

ich habe nur einen Stundennachweis bis jetzt erhalten, was ich selbst komisch finde.

Das ist nicht komisch. Du bist nichtselbständig tätig.

Hey,

ich arbeite selbst als Freiberufler unterrichtend/erzieherisch neben dem Studium und musste mich deswegen mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Also, normal muss man eine Freibefrufliche Tätigkeit bei Amt anmelden um eine Steuernr zu erhalten (nicht identisch mit der Steueridentnr) die muss man bei Rechnungen angeben. Du stellst scheinbar keine Rechnungen, das ist, sagen wir interessant. Was meiner Meinung nach passieren könnte, der Betrag den man meines Wissens in der Steuererklärung angeben darf unter selbsttändige Einkünfte ist recht niedrig, kann aber gut problemlos klappen. Wenn du auf Nr. sicher gehen willst melde beim Finanzamt deine Tätigkeit nachträglich an, Nachbesserugnen sind keinstenfalls eine Straftat! Einfasch Schrieben ans IFnanzamt, dass du freiburflich lehrst seit 2013 und die Schicken dir ein Formular!

Beste Grüße

PatrickLassan  04.09.2014, 11:09

Du stellst scheinbar keine Rechnungen, das ist, sagen wir interessant

Der Fragesteller schreibt doch in der Frage, dass er einen Arbeitsvertrag hat. Er ist Arbeitnehmer. Arbeitnehmer schreiben keine Rechnungen an ihren Arbeitgeber.

der Betrag den man meines Wissens in der Steuererklärung angeben darf unter selbsttändige Einkünfte ist recht niedrig

Irgendwie verstehe ich diese Aussage nicht. Wenn man tatsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat, sollte man den daraus erzielten Gewinn angeben. Nach oben gibt es dafür keine Grenze.

Chrismatic  05.09.2014, 00:34
@PatrickLassan

Aber die Threaderstellerin gibt selbst an, Freiberufler zu sein! Einen Vertrag mit einem Arbeitgeber kann man auch unterschreiben, ohne dort "Arbeitnehmer" zu sein! Ein Freiberufler ist in jedem Fall kein klassischer "Arbeitnehmer"! Die letzte Aussage ist so gemeint, zumindest als Freiberufler, der Rechnungen stellt, darf man in der Streuererklärung keinen allzu Hohen Betrag aus sontiger selbständiger Arbeit angeben, sondern muss die Tätigkeit mit der man sein Geld verdient vorher beim Amt anzeigen und erhält so für seine Tätigkeit eine Steuernummer unter der man eine eigene Steuererklärung macht. Bevor ich aber noch viel schreibe, einfach mal beim Amt anrufen, die geben meist sogar recht freundlich Auskunft! Zum Arbeitsvertrag, ich denke dass Missverständnis ist, wenn der/die Ersteller/in tatsächlich Freiberufler ist, dann hat sie keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, sondern lediglich einen Vertrag zwischen Geschäftspartnern!

PatrickLassan  05.09.2014, 08:27
@Chrismatic
Aber die Threaderstellerin gibt selbst an, Freiberufler zu sein!

Sie gibt auch an, einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben und außerdem hat sie ihre Steueridentifikationsnummer angegeben. Das deutet für mich auf ein Arbeitsverhältnis und nicht auf eine freiberufliche Tätigkeit hin.

Einen Vertrag mit einem Arbeitgeber kann man auch unterschreiben, ohne dort "Arbeitnehmer" zu sein!

Dann wäre die Bezeichnung 'Ärbeitgeber' falsch.

Zudem kann ich mich erinnern, dass ich damals vom Finanzamt meine SteuerID holen musste und diese im Arbeitsvertrag angegeben habe

Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, dann bist du nicht freiberuflich, sondern nichtselbständig tätig und dein Arbeitgeber führt für dich Lohnsteuer usw. ab bzw. wegen der geringen Höhe der Einkünfte nicht ab.