Was gehört in eine Mietwohnung in Schleswig-Holstein?
Gehört eine komplette Küche in die Wohnung? Herd , Kühlschrank?
Was steht gehört in einen Mietvertrag?
4 Antworten
In einer Mietwohnung muss nichts vorhanden sein, nicht einmal Bodenbeläge. Wenn eine Küche drin ist, ist das nett vom Vermieter - nicht mehr und nicht weniger.
Ein Mietvertrag kann mündlich oder sogar durch so genanntes konkludentes (= schlüssiges) Handeln zustande kommen. Was man wie im Mietvertrag regelt, ist Verhandlungssache. Für alles was nicht geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
"Spüle & Herd" sind üblicherweise "drin", ein Kühlschrank usw. nicht unbedingt.
Dazu einfach mal ein bisschen lesen: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/040914.htm
Ps.: Wer sich auf irgendwelche Auskünfte aus Internetforen verlässt, ist nicht selten der Dumme.
Steht doch da:
Richtig ist: In Berlin muss eine Mietwohnung – anders als in vielen anderen Bundesländern – mit einer Kochgelegenheit und einem Ausguss ausgestattet sein. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz.
es wurde aber nicht nach Berlin gefragt sonder nach Schl.-Holstein , lies dir meine Link durch
Ich kenne den Link und der ist völlig korrekt, auch was Schleswig-Holstein betrifft.
Suchmaschine kaputt? Da helfe ich dir doch glatt mal weiter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+49&psml=bsshoprod.psml&max=true
Er/sie meint wohl die Möbel.
und wo habe ich etwas anderes geschrieben ?
(1) Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben.
Ich höre den Fragesteller schon jubeln, weil er glaubt, das mit "Küche" eine Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Tiefkühlschrank, Ceranfeld, u.s.w. gemeint ist ....
herja: hast du dir mal meinen Link durchgelesen ?
Natürlich, sonst würde ich ja nicht antworten.
Küche ist auch ein Raum mit den vorhandenen Anschlüßen ohne Möbel ! :)
In Deinem Link steht "Küche". Damit ist aber der Raum gemeint.
und was hat nun Berlin mit Schleswig-Holstein zu tun ?