Was für eine strafe erwartet mich bei e Zigaretten konsum auf dem Schulgelände?
Hallo ich bin 14 jahre alt und wurde von einem Lehrer beim ziehen an einer e shisha auf dem Schulgelände erwischt. Daraufhin hat er sie konfisziert. Was kann ich jetzt für eine Strafe erwarten? Ich weiss das rauchen auf dem Schulgelände verboten ist jedoch wird bei e shishas und e Zigaretten nichts verbrannt sondern verdampft. Ich hab mir sie letztes jahr an der tankstelle gekauft und wohne in Bayern falls das was hilfst.
6 Antworten
Wenn kein Nikotin im Liquid enthalten ist durftest du das. Wenn aber Nikotin enthalten ist gilt das als legaler Drogenkonsum und der ist auf dem Schulgelände verboten. Ich weis, das mit rauchen und qzalmen ist nicht so ganz verständlich geschrieben. Aber E-Shishas ohne Nikotin sind erlaubt. Theoretisch. Das musst du dem Lehrer ja erst mal erklärt bekommen. Wenn deine Shisha kein Nikotin enthällt, darfst du sie am Ende des Tages wieder mitnehmen. Wenn Nikotin enthalten ist bekommst du vermutlich einen Verweis und die Eltern müssen die Shisha abholen kommen. So lange bleibt sie im Besitz des Lehrers.
Falsch, man darf sie erst ab 18 kaufen. Besitzen und nutzen darf man sie auch unter 18.
Na was ein Scheißdreck... Alles klar, das wusste ich halt nicht. Ich hab gehört lediglich der Verkauf unter 18 ist verboten worden.
Seit 1.4. sind durch die Umsetzung der TPD2 auch Nikotinfreie E-Zigaretten erst ab 18 erlaubt
Rechtlich kann der Lehrer nichts gegen dich tun, E-Shishas sind in Deutschland frei konsumierbar. Ich gehe mal davon aus dass du (wie ich auch) kein Nikotin im Liquid verwendest, das wäre nämlich erst ab 18 erlaubt. Du kannst eine Schulstrafe (Verweis, Nachsitzen,...) bekommen und deine Eltern werden möglicherweise informiert, rechtlich musst du aber keine Angst haben.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen :)
Seit 1.4. sind durch die Umsetzung der TPD2 auch Nikotinfreie E-Zigaretten erst ab 18 erlaubt
Ab 01.04.2016 ist es dir leider nicht mehr gestattet E-Zigaretten, selbst wenn sie KEIN Nikotin enthalten zu konsumieren. Das geht nicht aus der TPD2 hervor, sondern aus dem Jugendschutzgesetz.
§10 Abs. 4 JuSchG beschreibt ausdrücklich, dass die vorherigen Absätze auch auf Nikotinfreie Erzeugnisse angewandt werden. Dein Lehrer hat also vollkommen recht.
dafst du rechtlich
ein verschärfter Verweis :)
Wieso des ?
steht in der Schulordnung in meiner Schule drin ......
Da liegst du ja mal sowas von falsch.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html
Abs. 4 ist ganz interessant.