Dürfen Polizisten eine E-Shisha einem unter 18 jährigen abnehmen?

4 Antworten

Das Problem ist leider ein anderes - was, wenn sie es nicht explizit dürfen/müssen und es aber trotzdem tun? Willst du als Halbstarker dann gegen die Polizei klagen? Das geht leider in die Hose...

Sie dürfen es nicht nur, sie müssen es im Grunde sogar. Denn es darf Personen unter 18 Jahren nicht gestattet werden in der Öffentlichkeit  zu Rauchen. Die Eltern können sich die Sisha dann auf dem Revier abholen.

Für den Jugendlichen selbst bleibt das ohne Folgen, mal nicht berücksichtigt wie die Eltern das sehen.

Nachlesen kannst Du das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html



Das Kinderspielzeug wird beschlagnahmt und den Eltern übergeben, wie es auch mit handelsüblichen Tabakwaren der Fall ist.

Zur Rechtslage hinsichtlich E-Schischa / E-Zigaretten siehe das Posting von Deadsynapse.

Die E-Zigarette ist rechtlich der Tabakzigarette gleichgestellt. Kauf, Besitz und Konsum unter 18 Jahren sind nicht erlaubt. Folglich ist eine Beschlagnahme absolut legitim.