Dürfen Polizisten eine E-Shisha einem unter 18 jährigen abnehmen?
1) Person unter 18 wird mit einer E-Shisha beim dampfen erwischt.
2) Person unter 18 wird beim Besitz (Taschenkontrolle) erwischt.
Ist nur der Verkauf von E-Shishas ab 18 Jahren verboten oder auch der Besitz/Konsum?
Bitte passendes Gesetz. E-Shisha ist ohne Nikotin.
4 Antworten
Das Problem ist leider ein anderes - was, wenn sie es nicht explizit dürfen/müssen und es aber trotzdem tun? Willst du als Halbstarker dann gegen die Polizei klagen? Das geht leider in die Hose...
Sie dürfen es nicht nur, sie müssen es im Grunde sogar. Denn es darf Personen unter 18 Jahren nicht gestattet werden in der Öffentlichkeit zu Rauchen. Die Eltern können sich die Sisha dann auf dem Revier abholen.
Für den Jugendlichen selbst bleibt das ohne Folgen, mal nicht berücksichtigt wie die Eltern das sehen.
Nachlesen kannst Du das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html
Das Kinderspielzeug wird beschlagnahmt und den Eltern übergeben, wie es auch mit handelsüblichen Tabakwaren der Fall ist.
Zur Rechtslage hinsichtlich E-Schischa / E-Zigaretten siehe das Posting von Deadsynapse.
Die E-Zigarette ist rechtlich der Tabakzigarette gleichgestellt. Kauf, Besitz und Konsum unter 18 Jahren sind nicht erlaubt. Folglich ist eine Beschlagnahme absolut legitim.