Angemessene Strafe für einmaliges unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes (5. Klasse)

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  • Welche allgemeinen Regeln sind in der Schule aufgestellt. Es sollte jedem Schüler klar sein, warum er den Schulhof nicht verlassen soll und es muß sichergestellt sein, daß die Schüler von dem Verbot wissen.

  • angemessene Strafe für erstes Auftreten: Keine Strafe, nur Ermahnung mit Strafandrohung.

Wenn der Klassenlehrer eine Strafe aufgebrummt hat, muß er die Verhältnismäßigkeit aus seiner Sicht den Eltern gegenüber begründen können (Die Schüler haben in diesem Alter nur die Möglichkeit der Beschwerde über die Eltern - dies ist auch ein Schutz der Kinder, da sie sich den Eltern anvertauen müssen und mehr über Gründe für Aktionen erfahren)

Wenn der Klassenlehrer aus Deiner Sicht eine überzogenen Strafe auferlegt hat, dann forsche doch einmal genau nach: Bist Du SICHER, daß die Kinder den Schulhof wirklich erst das erste Mal unerlaubt verlassen haben??

Melly1878 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:25

Also- Verlassen des Schulgeländes ist natürlich verboten! Steht auch für mich völlig außer Frage. Es war das erste Mal- so hat es der Lehrer uns zumindest auch telefonisch bestätigt...

Seine Reaktion:

Die Kinder durften jetzt 1 Woche NICHT mit auf den Schulhof, mußten stattdessen im Büro des Schulsozialarbeiters sitzen und Strafarbeiten ausführen! Als erstes Schreiben eines Berichtes (das halte ich auch für SINNVOLL!!!), danach wurden nur noch Blätter mit Rätseln zur allgemeinen Beschäftigung verteilt. Heute durften sie dann mal ein bisschen Müll auf dem Schulhof aufsammeln.

Schreiben des Berichtes: bin ich total mit einverstanden. Sie hat sich hier zuhause auch noch mal belehren lassen müssen, warum das eben NICHT ok ist und das auch verstanden!

ABER: mal überspitzt gesagt "Rumgammeln" im Büro des Schulsozialarbeiters, der zwar anwesend ist- sich aber den Kindern dabei nicht widmet halte ich für schwachsinnig- SORRY! Vor allem: wäre es ein (max. 2) Tag(e), dann wäre das ok gewesen (das ganze vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass der Sozialarbeiter den Kindern ihr Fehlverhalten noch mal verdeutlicht). Aber die Kinder gleich 1 Woche von den Pausen auszuschließen und ihnen dann noch so unproduktive Zusatzaufgaben aufzubrummen, statt sie wenigstens Unterrichtsbezogen zu beschäftigen- tut mir leid, dass ist für mich weder verhältnismäßig noch pädagogisch sinnvoll....

Die Kinder verbringen wirklich viel Zeit in dieser Schule (morgens 7.15 Uhr- nachmittags 16.15 Uhr)- ihnen dann noch für eine Woche oder länger die Pausen zu nehmen, und damit die Möglichkeit, den Kopf frei zu kriegen, um sich auch nachmittags noch konzentrieren zu können, finde ich einfach nicht richtig!

Drachenbaum  26.01.2012, 18:40
@Melly1878

Nun - da ist tatsächlich angebracht, sich bei der Schulleitung um kreativere Strafen zu bemühen.

Wichtig ist bei der Beschwerde: Grundsätzlich zustimmen, daß Strafe notwendig ist und erst dann über die Form der Strafe richten.

Übrigens: Gefangenschaft in der Schule von 7:15 bis 16:15 ist grundsätzlich unangemessen für Kinder - das grenzt an Freiheitsberaubung - egal wieviel "Freizeit" sie in dieser Zeit dort haben.

Wenn es für Dich möglich ist: kannst du Deine Tochter so oft wie möglich eher daraus befreien?

Melly1878 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 19:06
@Drachenbaum

Tja- wäre schön. Aber die Schule ist 15 km von hier- sie ist also Buskind und damit wirklich verdammt lang unterwegs. Im Winter gehen die, wenn's dunkel ist und kommen erst wieder, wenn's schon wieder dunkel ist. Aber so ist das leider hier auf dem Land... Hab noch 2 Kinder und einen Job- da ist es mir leider nicht möglich, sie zwischendurch abzuholen...

Freizeit in der Schule: es gibt bis Mittag 2 große Pausen à 15 Minuten, KEINE 5-Minten-Pausen, sowie eine Mittagspause von 60 Minuten, in der die Kinder in der Mensa essen gehen. Während dieser "Strafwoche" waren die Kinder wirklich angehalten, das Essen schnellstmöglich hinter sich zu bringen, um sich dann auch wieder beim Sozialarbeiter einzufinden.

Essen unter Zeitdruck geht wirklich gar nicht - unsere Tochter tut sich mit dem Essen eh schon sehr schwer. Und ohne Pause über so einen langen Zeitraum ist absolut überzogen und unverantwortlich.

Werden jetzt eine Beschwerde an die Schulleitung formulieren. Denn wir sind nicht gewillt das so hinzunehmen...

zuerst einmal, die regeln der schule sind bekannt. wenn 20 schüler nach einander das schulgelände verlassen und jeder sagt, dass es sein erstes mal gewesen ist, nervt das trotzdem die lehrerschaft. je nach größe der schule sind es ja einige hundert schüler und jährlich kommen neue hinzu, bzw. gehen ältere. die ersten male wurde wohl verwarnt, aber irgendwann braucht man eben erzieherische massnahmen, um dem einhalt zu gebieten. klassenbucheintrag oder strafarbeit wären da aufzuführen. die schulordnung dürfte aber eigentlich jedem bekannt sein, dass so etwas gar nicht vorkommen sollte. ;)

wir mussten dafür damals immer die komplette Hausordnung handschriftlich abschreiben (knapp 3 1/2 Din A4 Seiten)

Drachenbaum  26.01.2012, 18:14

Bei mehrfachen Verstößen sicher angebracht - besser aber auch noch die Versicherungsrechtlichen Folgen...

Bei einem erstmaligen Verstoß weist man nochmal deutlich auf die Regel hin und das war's dann auch. Früher gab's dafür einen Eintrag ins Klassenbuch.

Drachenbaum  26.01.2012, 18:09

Eintrag im Klassenbuch sichert Lehrer und Schüler ab: eine Ermahnung ist erfolgt, bei weiteren Verstoß weitere Maßnahmen angebracht bzw aus Schüler Sicht "...zu befürchten..."

wie sieht denn die Strafe aus? Die kommt meistens vom RP, oder? Verlassen des Schulgeländes ist total gefährlich, wegen Aufsichtspflicht, Versicherung,...wir dürfen das auch erst in der Oberstufe (und treffen unsere Lehrer im Café). Vielleicht Taschengeld streicken, kürzen, halbieren.......( das wäre eine Strafe, die du ihr geben könntest). Meistens gibt's Nachsitzen. Wenn es sich aber wiederholt,....kann es auch bis zu nem Verweis gehen ( verbunden mit kurzfristiger Suspendierung [ auch bei 5ern möglich, bei uns wurde eine in der 6ten Klasse für zwei Tage suspendiert].