Was dürfen Polizisten von ihrem Beruf erzählen?

8 Antworten

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Klar kann er dir was erzählen- sogar in Einzelheiten. Lediglich Nachnamen/Vornamen darf er und wird er nicht erwähnen.

imager761  18.07.2011, 00:34

Mindestens die Tricks der Ganoven und Kniffe der Polizei, sie zu überführen dürften unter das Dienstgeheimnis fallen. Alles andere wäre Anstiftung zur Straftat und das Kerriereenede. Die Rettung der Katze oder eine Verfolgungsjagd eines Temposünders darf er natürlich zum Besten geben.

Reiswaffel87  18.07.2011, 09:46
@imager761

Einen Trick von Dieben zu verraten ist selbstverständlich keine strafbare Hanslunf. Was ein Quatsch!

er darf wohl erzählen. wir haben heute jemanden festgenommen.der sich beprügelt hat. aaber keine namen nennen darf. beim altenheim oder kindergarten und optiker hat man auch schweigepflicht und man darf keine namen nennen.

Ich habe Polizisten kennengelernt, die alles was sie wussten an die Bevölkerung weiter gesagt haben. Dadurch sind gravierende Probleme bei der polizeilichen Arbeit entstanden.

...den ersten Jahren als Verkehrspolizist, aber später wenn er etwas von den Ermittlungen mitbekommt...

Warum glauben die Leute immer, man käme erst zur "Verkehrspolizei" (was auch immer das sein mag...) und müsste sich dann zum Ermittlungsdienst quasi hocharbeiten???

SayuriYaki 
Beitragsersteller
 18.07.2011, 13:17

Na ja, mein Bekannter hat sich da schon recht informiert und meinte, dass er wohl die ersten 2 Jahre oder so erstmal im Straßenverkehr eingesetzt würde. Sprich die Polizisten die rumstehn und Leute rausziehn wenn sie zu schnell fahren ;)

hoexteraner  18.07.2011, 13:55
@SayuriYaki

Nur, dass das so leider nicht ganz richtig ist...

Ganz genau kann ich es dir von NRW erzählen, allerdings unterscheidet sich das in den verschiedenen Bundesländern nur sehr wenig. Es ist so, dass man nach der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten (in NRW immer ein Studium, anderswo teilweise eine normale Berufsausbildung) vier Jahre lang festgelegt ist. Das erste Jahr geht es in den ganz normalen Wechseldienst, danach drei Jahre zur Einsatzhundertschaft, und danach kommt man wieder in den Wechseldienst, sofern man sich dann nicht für andere Stellen intern bewirbt.

Wechseldienst heißt im Prinzip Streifendienst. Das sind tatsächlich die, die mit Uniform draußen herumfahren. Es hat allerdings nichts mit "Verkehrspolizei" zu tun! im Wechseldienst sind die Polizisten, die dich einerseits lasern wenn du zu schnell fährst, die andererseits aber auch zum Banküberfall oder Amoklauf fahren. Der Wechseldienst macht quasi erst mal alles, und man bleibt so lange dort, bis man sich auf einen anderen Posten bewirbt, oder eben bis zur Pension.

Der Ermittlungsdienst ist entgegen landläufiger Meinung nicht besser als der Wechseldienst - er ist nur anders. Wer nach seinen Pflichtjahren bei der Hundertschaft gerne im Büro arbeiten möchte, kann sich für die Kriminalpolizei melden und bekommt dort eine Stelle, sowie eine frei ist. Die Leute im Ermittlungsdienst sind nicht besser oder schlechter als die im Wechseldienst - sie alle fangen als Kommissare an und sind hierarchisch nebeneinander angesiedelt, nicht übereinander, wie viele Leute glauben.

Was nun die "Verkehrspolizei" angeht, so gibt es sie tatsächlich unter dem Namen Verkehrsdienst. Der Verkehrsdienst kümmert sich (wie der Name schon sagt) ausschließlich um Verkehrsangelegenheiten, wie u. a. Geschwindigkeitsmessung, Güterverkehrskontrollen usw. Allerdings sind das nciht die Hansels, die woanders nichts geworden sind, sondern Fachleute, die Durchblick in Sachen Güterverkehr, Lenkzeiten und Gefahrgutbestimmungen haben. Das ist also ein Trüppchen für sich mit ziemlich viel Ahnung.

Das nur mal am Rande zum Thema "Verkehrspolizei" und der Verwendung nach der Ausbildung. Wenn dein Bekannter dir was anderes erzählt hat, sollte er sich vielleicht nochmal schlau machen.... :-)

SayuriYaki 
Beitragsersteller
 18.07.2011, 20:11
@hoexteraner

Vielen Dank für die Aufklärung :) Schade dass die Antwort erst später kam, sonst hätte das Sternchen dir gehört...

Er darf dir nichts erzählen, worauf du Rückschlüsse auf beteiligte Personen ziehen kannst. Er wird auch lernen zu sagen, dazu darf ich nichts sagen. Es macht also nichts, wenn man mal etwas Fragt das er nicht sagen darf.

SayuriYaki 
Beitragsersteller
 17.07.2011, 23:43

Natürlich wird er einfach sagen können, dass er das nciht sagen darf. Aber mir wäre das unangenehm.

48Clemens  18.07.2011, 01:05
@SayuriYaki

Was soll daran unangenehm sien, wird es höchstens, wenn du Einzekeiten unbedingt erfragen willst.