darf ein polizist seine dienstwaffe mit in den urlaub mitnehmen?
oder darf er sie nur während der dienstzeit mit um sich herumtragen ? oder darf er sich schon eine private waffen kaufen und dann mit dem ins urlaub fahren ? wer kann mich aufklären ? :)
8 Antworten
Die Details werden durch Erlasse und Dienstvorschriften in den jeweiligen Bundesländern geregelt.
Zunächst gilt gem. §55 Abs. 1 Waffengesetz eine Ausnahme für bestimmte Behörden und z.T. auch deren Bedienstete.
Die entsprechende Dienstvorschrift, in der Voraussetzungen und weitere Details geregelt sind ist für Hessen der Erlass "Umgang mit dienstlichen Schusswaffen bei der hessischen Polizei" (HMIS v. 15.06.2006). Die Regelungen in den 15 anderen Bundesländern unterscheiden sich hier kaum.
Demnach dürfen alle Polizeibeamten ihre Dienstwaffe grds. auch privat führen! In ziviler Kleidung ist die Waffe verdeckt zu tragen. Während längerer Abwesenheit von der Dienststelle (Urlaub/Krankheit) muss die Waffe dort ordentlich verschlossen aufbewahrt werden.
Wenn ein Polizeibeamter in Uniform zum Dienst kommt bzw. in Uniform nach dem Dienst nach Hause fährt, muss er grds. auch seine Waffe führen, da er als Polizeibeamter erkennbar ist und u.U. auch dienstlich tätig werden / einschreiten muss. Zu Hause muss die Dienstwaffe natürlich entsprechend der waffengesetzlichen Vorschriften aufbewahrt werden.
Privat darf ein Polizeibeamter unter den gleichen Voraussetzungen wie jeder andere Bürger eine andere Waffe erwerben/besitzen.
Und wie verhält es sich über (Bundes-) Ländergrenzen hinweg? Wenn z. B. der Polizeibeamte aus Hessen in NRW am privaten Schießtraining (legal beim Sportverein) teilnehmen möchte mit seiner Dienstwaffe?
Die Dienstwaffe darf grundsätzlich nicht zum privaten Schießtraining verwendet werden.
PolizeiBeamte aus NRW dürfen ihre Dienstwaffe auch Privat führen und das innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland! Dabei sind allgemeine Vorschriften zu beachten...Trageverbot bei öffentlichen Veranstaltungen....kein Alkohol...usw.... Dabei ist zu beachten, dss die Waffe ordnungsgemäss aufbewahrt werden muss!
Seine Dienstwaffe darf er nicht mit nach Hause nehmen geschweige denn in den Urlaub. Eine Waffe darf er erwerben und nach dem geltendem Gesetz auch transportieren.
Die Waffe darf in NRW (wie in den meisten Bundesländern) mit nach Hause genommen werden wenn sie dort entsprechend verwahrt wird.
während des Urlaubs muss die Waffe zwar auf der Dienststelle bleiben, ansonsten darf ein Polizeibeamter seine Dienstwaffe grds. aber auch privat führen!
Erlass "Umgang mit dienstlichen Schusswaffen bei der hessischen Polizei" (HMIS v. 15.06.2006) http://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ms-visucom/bilder/firma80/2006_public/1516.pdf
Die Waffe darf in NRW (wie in den meisten Bundesländern) mit nach Hause genommen werden wenn sie dort entsprechend verwahrt wird.
In den Urlaub in der Regel nicht. Ausnahmen gibts es wie überall. Zb dienstlich ins Ausland mit Waffe.
In NRW besitzen die Beamten keinn Waffenschein oder sonstiges. Die Berechtigung ergibt sich durch das Gesetzt als Polizeivollzugsbeamter. Für andere Waffen muss eine entsprechende Berechtigung bestehen.
Private Waffe kann man sich natürlich mit einem Waffenschein zulegen....in den Urlaub fahren damit wird wahrscheinlich etwas schwerer
Nein, dazu benötigst Du eine Waffenbesitzkarte (WBK). Der Waffenschein berechtigt zum Führen der Waffe (kann also erst nach der WBK beantragt werden).
Das gilt aber nur für Hessen. Polizei ist Sache der Länder. Und ich kenne hier einen Polizisten und ich habe noch nie gehört, dass er seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen dürfte.
Dürfen ja, aber wozu ? Grds. bin ich ja zum Dienstbeginn und auch zum Dienstschluss auf der Dienststelle und kann dort die Waffe sicher verwahren und laufe nicht Gefahr, wenn ich auf dem Nachhauseweg (wie im Dienst in ziviler Kleidung)
u.U. auch dienstlich tätig werden / einschreiten muss
dass mir dann auch noch die Plempe abhanden kommen könnte, weil sich z.B. die Streithähne gemeinsam gegen mich wenden und dadurch irgendwie in den Besitz der Waffe kommen.
Wenn man auf seine Dienstwaffe achtet, kommt sie i.d.R auch nicht abhanden, egal ob im oder außerhalb des Dienstes. Wenn man davor Angst hat, sollte man die Waffe am besten gar nicht führen und einen anderen Beruf ausüben.
Wenn man auf seine Dienstwaffe achtet, kommt sie i.d.R auch nicht abhanden
Da gebe ich Dir zu 100% recht !
egal ob im oder außerhalb des Dienstes
Ist auch noch nicht passiert, jedoch habe ich ja geschrieben, ich sehe keine Notwendigkeit, sie mit nach Hause zu nehmen.
Wenn man davor Angst hat, sollte man die Waffe am besten gar nicht führen und einen anderen Beruf ausüben
Auch da wieder 100% richtig. Fehlt mir immer noch die Begründung, dass ich die Waffe mit nach Hause nehmen soll, wenn es an Angst mangelt.....
deshalb habe ich ja die Antwort von KingHuma auch so kommentiert:
"Aber auch wenn es grds. erlaubt ist, dass ein Polizeibeamter seine Dienstwaffe privat führt, nimmt dieses Recht kaum einer in Anspruch. Wozu auch?"
Einen Grund gibt es wie gesagt nur, wenn man bereits in Uniform zum Dienst kommt .. ansonsten gibt es normalerweise eigentlich keinen Grund und deshalb liegen ja fast alle Dienstwaffen auch brav in den Waffenfächern auf den Dienststellen.
Jetzt hab ich es noch mal gelesen... Alles klar, hatte ich wohl persönlich genommen und auf Wutmodus geschaltet :)
Erlass "Umgang mit dienstlichen Schusswaffen bei der hessischen Polizei" (HMIS v. 15.06.2006) http://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ms-visucom/bilder/firma80/2006_public/1516.pdf