Was bedeutet schriftlich?
Wenn zb etwas schriftlich verlangt wird, ist es dann nur in Briefform gemeint oder auch per mail? Wie ist das juristisch geregelt?
6 Antworten
Es gibt die Unterscheidung im Juristischen zwischen schriftlich und elektronisch! Wird etwas schriftlich verlangt reicht eine E-Mail (elektronische Form) nicht aus, da die schriftliche Fom auch immer eine eigene Unterschrift voraussetzt. Hier solltest du also die Briefform wählen! :)
Ich würde sagen in Briefform. Das wird ja meist unterschrieben und somit ist es dann auch rechtsgültig. Eine E-Mail kann ja nicht unterschrieben werden. Naja man könnte es einscannen und versenden, aber dann wäre es keine Originalunterschrift.
Im Normalfall bedeutet schriftlich, dass du eine E-Mail oder ein Blatt Papier beschreibst. Es muss somit ein nachweisbares Dokument verfügbar sein, um evtl. später darauf zuzugreifen. In den meisten Fällen reicht somit eine E-Mail, jedoch ist der Postweg in diesem Fall das beste!
Juristisch ist jedoch immer die Briefform die beste Variante
e-Mail ist nicht rechtsgültig aber Brief auf jeden Fall, und Fax ist auch rechtskräftig, da beim Ankommen auch ein Sendeprotokoll erstellt wird (Nachweis dass ein Fax versand wurde).
bei einem Fax könnte es ein Problem mit der original Unterschrift geben :/ eine Kündigung beispielsweise ist so nicht rechtskräftig.. aber es kommt auch auf das Dokument an was verschickt wird :/
Kündigungen müssen zb schriftlich erfolgen. Und hier ist es nur rechtsgültig, wenn sie per Briefform ausgestellt wird. Email ist juristisch gesehen ungültig.