Was bedeutet "MAHNSTORNO" bzgl. einer Pauschalreise?

3 Antworten

  1. Der Reiseveranstalter hat die Reise aufgrund "Nichtzahlung stornier"

  2. Der Reiseveranstalter wird die Kosten der Reise ins Mahnwesen geben und demnach wirst Du die Kosten zu zahlen haben.

Den Begriff "Mahnstorno" gibt es in der Tat aber nicht. Er deutet lediglich an dass eine Stornierung vorgenommen wurde und eine Mahnung für die ausstehenden Kosten gestellt wird.

Slobbie 
Beitragsersteller
 17.12.2013, 19:18

Vielen Dank für die Antworten!

Was mir nicht ganz klar ist, ist die Definition Reisewarnung / Teilreisewarnung, auch wenn das auswärtige Amt dazu informiert.

Eine Teilreisewarnung bezieht sich mE auf einen Teil bzw. mehrere Teile des Landes, für das die Teilreisewarnung ausgesprochen ist.

Also besteht für die Landteile doch offensichtlich eine uneingeschränkte Reisewarnung???

Oder sollte ich dazu eine separate Frage aufmachen?

Vielen Dank, liebe RatgeberHelden!

LG, slobbie

Rechtlich gibt es den Begriff nicht.

Ich verstehe ihn so, dass der Veranstalter von sich aus Deine Teilnahme an der Reise storniert, weil Du nicht bezahlt hast - er so sichergehen möchte, dass Du keinen Flüge oder Hotelleistungen nutzt, für die Du nicht bezahlst.

Das stellt ausschließlich auf die Nichtbezahlung ab - und nicht auf Deine Rücktrittserklärung.

Bei massiven gesundheitlichen Hinderungsgründen wäre eine Reiserücktrittsversicherung eingesprungen - die Du aber anscheinend nicht hast.

Reisewarnungen - wie auch politische Unruhen - gelten meist als höhere Gewalt, die Veranstalter meist als Rücktrittsgrund ausklammern.

Manchmal - bei größeren Ausschreitungen - machen Reiseanbieter Ausnahmen und erlauben Umbuchungen auf andere Reiseziele. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Insbesondere bei last-minute-Buchungen nicht - mit denen will man ja leergebliebene Plätze füllen - und eben nicht, dass da auch wieder jemand abspringt.

Was der Begriff heißt kann ich Dir nicht sagen, aber was stimmt und was ich auch schon erlebt habe ist, dass man bei Nicht-Antritt (bzw. Storno durch den Reisenden) trotzdem den Reisepreis bezahlen muss.