Was bedeutet "kongruente Willenserklärung"?
"Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, dass durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen entsteht." Das ist die mir bekannte Definition. Nun bin ich aber über eine etwas abweichende Definition gekommen, nämlich: "Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, dass durch zwei übereinstimmende, kongruente Willenserklärungen entsteht."
Bedeutet "kongruent" nicht schon übereinstimmend? Wird es hier nicht doppelt gemoppelt? O.o
2 Antworten
Bei einer kongruenten Willenserklärung handelt es sich um eine nach außen gerichtete Willensäußerung, die auf die Erzielung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist, deren Erreichung in der Regel nach dem Parteiwillen auch erstrebt wird. Abzugrenzen hiervon sind geschäftsähnliche Handlungen und Realakte. Bei diesen tritt die Rechtsfolge nicht aufgrund des Parteiwillens, sondern kraft Gesetzes ein. Die Mahnung im Rahmen des § 286 I BGB stellt beispielsweise nach h.M. eine geschäftsähnliche Handlung dar, da der Verzug qua Gesetz begründet wird.
"[...] deren Erreichung in der Regel nach dem Parteiwillen auch erstrebt wird." Ist damit der Parteiwille des Veräußerers, des Erwerbers oder beider Teile gemeint? Um ein Vertrag abzuschließen, schließt es doch beide Parteiwillen mit ein. (?)
Also kongruent als solches heißt deckungsgleich ich denke es bedeutet übereinstimmende willenserklärung
Somit wäre das Wort in der genannten Definition redundant.