Was bedeutet in einem aktuellem Mietvertrag ein Vormietrecht für den Mieter, was ist Unterschied zu einer "Option" auf Verlängerung, sind da Vor-und Nachteile?
5 Antworten
Bei einem Vormietrecht hast du bereits ein Recht auf die besagte Wohnung. Bei einer Option zur Verlängerung muss der Vermieter später nicht verlängern sonder wie der Name sagt steht es nur zur Option.
Mfg
Wie ist denn dieses Vormietrecht im Vertrag beschrieben?
Wenn Du schon einen Mietvertrag unterschrieben hast, dann braucht es ja kein Vormietrecht.
Ich würde das nur so deuten, dass Du nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein neues Vormietrecht bekommst, dass heißt, Du kannst dann einen neuen Vertrag für diese Immobilie abschließen.
Dann aber vermutlich zu geänderten/erhöhten Konditionen.
Eine Option auf Verlängerung bedeutet, dass Du das Mietverhältnis nach Ablauf der Laufzeit für X-weitere Jahre zu den gleichen Bedingungen weiterführen kannst.
Was nun besser für dich ist, hängt von deiner langfristigen Planung ab. Weißt Du jetzt schon, dass Du das Mietverhältnis auch nach Ablauf längerfristig nutzen möchtest, dann wäre ein Vormietrecht sinnvoll.
Weißt Du momentan noch nicht, ob Du das Geschäft nach Ablauf der Mietzeit fortsetzen willst, dann wäre die Verlängerungsoption sinnvoll.
Vermutlich will der Vermieter hier keine Verlängerungsoption anbieten, da er davon ausgeht, dass er das Gewerbe nach Ablauf des Mietvertrags teurer weitervermieten kann.
Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen. Der Vermieter weiß ja nicht, wie sich der Markt entwickelt. Wenn er Pech hat, sinken die Mietpreise für Gewerbeimmobilien.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Vormietrecht ist sinnvoll, weil Du eine Sicherheit hast, das Geschäft nach Vertragsablauf weiterführen zu können.
Den Nachteil sehe ich darin, dass die künftigen Mietkonditionen unbekannt, bzw. nicht kalkulierbar sind.
Ich nehme an es geht um eine Gewerbeimmobilie?
Bei Wohnungen wäre mir so etwas neu...
Gewerbemietverträge werden normalerweise immer auf Zeit geschlossen. Meist zwischen 5 - 10 Jahren. Option bedeutet in diesem Zusammenhang, das nach Ende dieser Zeit die Möglichkeit (Option) besteht, den Vertrag um X Jahre zu verlängern. Meist nochmal um den gleichen Zeitraum.
Beim Vormietrecht gibt es zwei Varianten:
- Wenn ein Objekt frei wird, muss es zuerst dir angeboten werden.
- Der Vermieter schließt mit jemand anderem einen Mietvertrag in den du einsteigen kannst.
Die 2. Variante kenne ich allerdings nur theoretisch. In der Praxis ist sie mir noch nicht untergekommen. Von daher würde ich in deinem Fall zu Variante 1 tendieren. https://de.wikipedia.org/wiki/Vormietrecht
Wenn ein Objekt frei wird, muss es zuerst dir angeboten werden.
In dem Fall heißt es vermutlich, dass der Mieter das Recht hat, nach Vertragsablauf die gleiche Immobilie erneut anzumieten.
Der Vermieter bietet hier wohl keine Verlängerungsoption an, sondern die Möglichkeit, das Gewerbe erneut (und zu höheren Konditionen) anzumieten.
Geht es um deutsches Mietrecht und einen Wohnraummietvertrag?
deutsches Mietrecht, Niedersachsen
Gewerbe