Was bedeutet in der ABE der Punkt K2b/K1b?
Hallo,
In der ABE meiner Felgen stehten die Auflagen K1b und K2b , was bedeuten diese?
So steht es in der ABE:
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Aber wie kann ich jetzt wissen ob die Reifen gefahren werden dürfen ohne umbauten? Ich muss ja damit zum TÜV... und was müsste ich denn umbauen und ist es wirklich notwendig ?
Gruß Robin
3 Antworten
In den Punkten geht es schlicht um die Radabdeckung der Vorder- (Achse 1) und Hinterachse (Achse 2).
Kleine Faustregel: Wenn du von hinten auf die Reifen schaust (also in Fahrtrichtung), dann muss deine Karosserie das Profil des Reifens bis zur Radmitte abdecken. Unter der Mitte darf das Profil wieder heraus schauen.
Wenn du in der Regel aber keine Spurverbreiterungen verbaut hast und dir nicht gerade über 10 Zoll breite Felgen gekauft hast, dann muss man da eigentlich nie was machen!
Hier ein Beispiel:
Über der Radmitte sieht man noch Profil vom Reifen. Hier müsste man eine Radabdeckung installieren oder den Kotflügel Bördeln. Der Kollege hat aber auch Breitreifen UND Spurverbreierungen verbaut...
Hallo!
Hierbei geht es um die Radabdeckung durch die Karosserie in den beschriebenen Segmenten an den beiden Achsen.
Du kannst die Kotflügel in dem Bereich ziehen (lassen) oder durch Anbringung von Kunststoffteilen (Kotflügelverbreiterungen) die Auflagen der ABE erfüllen.
Zu deiner Frage: Die Rad/Reifen-Kombination darf ohne diese Umbauten nicht gefahren werden.
LG Bernd
Die Rad/Reifen-Kombination darf ohne diese Umbauten nichtgefahren werden.
Quatsch! Diese Klausel steht in jedem Felgengutachten mit drin. Deswegen heißt das noch lange nicht, das man die Umbauten auch machen muss! Sie sind nur fällig, wenn die Radabdeckung nach den Angaben der Auflagen nicht gewährleistet ist.
Was gemacht werden soll hast Du ja schon abgeschrieben, erfahrungsgemäß, passt das trotzdem, ohne etwas zu verändern. Geh man von ca 90% Wahrscheinlichkeit aus, dass es trotzdem passet.