Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?

7 Antworten

Der TÜV stellt den Mangel fest und erteilt keine neue Plakette. Für die Untersagung der Weiterfahrt ist die Verwaltungsbehörde zuständig, die davon informiert wird. Maßnahmen die möglich sind ergeben sich aus § 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Bei der HU wird die TÜV-Plakette entfernt, wenn das Fahrzeug VU (verkehrsunsicher) ist. Dies ist erforderlich, wenn das Fahrzeug eine akute Verkehrsgefährdung darstellt (Bremse ohne Funktion, Bremsleitung geplatzt, Radaufhängung gebrochen, Gewebe des Reifens sichtbar etc.). Der TÜV hat aber keine Polizeigewalt. Der Halter wird darauf hingewiesen, dass man mit diesem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, das Fahrzeug muss daher verladen werden. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an die Zulassungsbehörde. Diese fordert dann sehr schnell entweder einen Nachweis über die Instandsetzung des Fahrzeugs oder die Stilllegung. Dies ist die rechtliche Seite. Grundsätzlich hat aber "hauseltr" recht. Wenn ich weiss, dass die Bremsen nicht i.O. (und zwar ganz i.O., nicht nur ein bischen) gibt es nur den Weg in die Werkstatt!!

Von einem Werkstattbesuch vorher hältst du nichts? Lieber mit defekter Bremse rumkutschieren? Aber sie bremsen ja noch! Gehts noch? An den Dingern hängt auch dein Leben!

Joggel92 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 13:36

war ja klar dass sowas kommen muss...

Leon97531  01.02.2012, 14:36
@Joggel92

war ja klar dass sowas kommen muss...

...aufgrund der gestellten Frage kein Wunder.

Entweder die Bremsen sind i.O. oder die Bremsen sind nicht i.O.

Etwas anderes gibt es nicht, gibt ja auch nicht "ein bisschen schwanger".

Ja, denn dann bist du eine Gefahr für dich und die anderen Verkehrsteilnehmer. Man kann dir die Plakette auch nicht geben, wenn dein Auto nicht verkehrstüchtig ist.