Was bedeutet „Ich behalte es mir vor Strafantrag zu stellen“?
Hallo Liebe Community, Ich habe bei der Polizei eine Anzeige erstattet und habe post zum stellen eines Strafantrages bekommen.
Auf diesem steht ein oben genannter Punkt zum ankreuzen den Ich nicht verstehe.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
6 Antworten
Das heißt, dass der Anzeigende es sich noch überlegt, ob er zusätzlich zur Anzeige noch Strafantrag stellt oder nicht. Handelt es sich um ein "Absolutes Antragsdelikt", werden die Ermittlungen eingestellt, wenn nach Ablauf einer bestimmten Zeit kein Strafantrag gestellt wird, weil es ohne Strafantrag ein Verfahrenshindernis gibt.
Bei "Relativen Antragsdelikten" sowie bei "Offizialdelikten" muss ermittelt werden, auch wenn kein Strafantrag gestellt wurde.
Der Staatsanwalt.
Du hast eine Anzeige gestellt, wegen eines sogenannten Antragsdelikts. Hier werden wegen einer Strafanzeige keine Ermittlungen aufgenommen, dafür ist es notwendig, dass vom geschädigten Strafantrag gestellt wird. Wenn du keinen Strafantrag stellst, kommt der Vorgang zu den Akten. Behältst du dir vor, Strafantrag zu stellen, hast du 6 Wochen Zeit, diesen zu stellen.
Das stimmt nur für "Absolute Antragsdelikte". Dort entsteht, wenn kein Strafantrag gestellt wird, ein sogenanntes Verfahrenshindernis, und die Ermittlungen werden eingestellt. Offizial- und relative Antragsdelikte werden auch ohne Strafantrag bearbeitet.
Das bedeutet, dass Du es Dir noch überlegen willst.
Nein kannst Du nur einmal sagen.
Wenn Du Strafantrag stellst, kannst Du den wieder zurück ziehen.
Das besagt, dass Du entweder Strafantrag stellen kannst oder das Wort vorbehalten, sagt einfach nur aus ob Du das wirklich machen möchtest oder nicht.
Unter Vorbehalt heißt soviel wie: ich überlege mir ob ich das mache.
Das bedeutet, dass du nicht auf das Recht verzichtest, einen Sttafantrag zu stellen. Ob du das auch tust, bleibtdir überlassen.
Und wer bestimmt bei einem relativen Antragdelikt über die Bejahung des bes. öffentlichen Interesses ?