Nachsendeantrag Post Anschrift soll nicht weitergegeben werden
Hallo liebe Community,
ich ziehe demnächst um und möchte einen Nachsendeantrag bei der Post stellen. Ich hatte online schon alles ausgefüllt, bin dann aber über die Widerspruchsregelung gestolpert. Soll heißen: ich verstehe keine Wort! Ich möchte nicht, dass die Post meine neue Anschrift an irgendjemand weitergibt. Was genau muss ich dann ankreuzen?
Bin über Hilfe sehr dankbar!!
3 Antworten
Du stellst ganz normal einen Nachsendeantrag. Da kannst Du dann angeben, dass Deine neue Anschrift nicht weitergegeben werden darf. Das heißt, dass Dir die Post zwar nachgesandt wird, aber dem Absender nicht Deine neue Anschrift mitgeteilt wird. Das solltest Du, soweit Du es willst, alles selbst erledigen. Du siehst ja, was Du für Post bekommst. Diesen meldest Du dann einfach Deine neue Adresse...
dann solltest du keinen Nachsendeantrag stellen! denn das ist der Sinn des ganzen, dass die Absender deine neue Adresse erfahren!!!
falsch
falsch
Wenn du nicht willst das jemand deine Adresse rausbekommt, brauchst du eine Auskunfstsperre. Dann musst aber begründen warum du diese brauchst. Diese beantragst du beim Einwohnermeldeamt.
Ja, das ist sowieso eine der größte Schweinerein, die sich in der letzten Zeit ausgedacht haben!
Nur hat das ganze nichts mit einem Nachsendeantrag bei der Post zu tun. Das Einwohnermeldeamt gibt ja der Post keine Adressen und genausowenig die Post dem Einwohnermeldeamt.
doch mit dem neuen Gesetz kann jede Firma alle Adressen vom Einwohnermeldeamt kaufen
ja und wenn das neue Gesetz durch ist, dann nützt selbst ein Widerspruch nichts. Jede Adresse wird dann einfach verkauft für 9,50 EUR