Was bedeutet "fristgerecht zum <Datum>"?
Ich möchte einen Vertrag kündigen, den man 6 Wochen vor der Dauer eines Jahres kündigen muss, ansonsten verlängert sich der Vertrag. Ich lese immer wieder die Klausel "fristgerecht zum <Datum>", welches Datum ist hier einzusetzen?
- Der Zeitpunkt, an dem man das Kündigungsschreiben verfasst hat oder wegschickt?
- Der Zeitpunkt, an dem die 6 Wochen vor Ablauf des Vertrags erreicht sind?
- Oder der Zeitpunkt, nachdem genau 1 Jahr abgelaufen ist und eine neue Vertragsperiode anlaufen würde?
Ich bedank mich schon mal im Voraus für eure Antworten.
6 Antworten
Man kündigt ''am'' (Datum = Enddatum abzüglich Kündigungsfrist) ''zum'' (Enddatum).
Der Zeitpunkt an dem die 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages erreicht sind, fristgerecht bedeutet, die Kündigung muss spätestens zu diesem Termin denjenigen erreicht haben , ansonsten verlängert sich der Vertrag. Wichtig ist nicht das Datum im Schreiben, sondern der Tag an dem die Kündigung den Empfänger erreicht hat.
Fristgerecht heißt, dass die Kündigung mindestens 6 Wochen bevor der Vertrag ausläuft vorliegen muss. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch wieder. Also in Deinem Fall die dritte Möglichkeit
Ich sage Antwort c. Du kündigst ja zum Ablauf des Vetrages/Jahr.
ich schreibe immer zum nächst möglichen Termin