Was bedeutet es wenn ein Insolvenzverfahren eingestellt wird
Mein Insolvenzverfahren wurde 2005 eröffnet,heute bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht das mein Insolvenzverfahren eingestellt wurde. Was bedeutet das für mich. Ich danke euch schon mal
4 Antworten
Einstellung nach §200 InsO. Damit ist das eigentliche Insolvenzverfahren vorbei.
Es folgt nun die Ankündigung der RSB. Wenn Sie sich für den Restzeitraum (6 Jahre ab Eröffnung) wohlverhalten, erhalten Sie 2011 dann die endgültige RSB. Es ist also ein normaler Vorgang innerhalb des Restschuldbefreiungsverfahrens. Gern mehr bei www.pleite-was-nun.info Sollte es wirklich eingestellt sein, bitte nochmal melden
Orginal SatzNachdem die Insolvenzmasse in der Rangfolge des § 209 InsO verteilt worden ist war das Insolvenzverfahren einzustellen
Moin, dann bist fertig mit der Inso.-§209 Inso ist Befriedigung der Gläubiger.
Ich fürchte eher, das bedeutet nichts Gutes für Dich. Hast Du Dich evtl nicht an Vorgaben des Vollstreckungsgerichtes oder des Insolvenzverwalters gehalten? In der Regel stellt das Gericht das Verfahren erst nach mehrfacher Ermahnung ein.
Ich gehe von einer Aufhebung nach §200 InsO aus. Wurde wirklich nach §§ 207-213 InsO eingestellt. Müßte man die Begründung kennen und ggf sofort reagieren. (§216 InsO)
Leider sind die Angaben etwas unvollständig. Ich hoffe nicht, das die Restschuldbefreiung versagt wurde. Das kann leider auch passieren, habe damit unangenehme Erfahrungen gesammelt.
Moin,-Es gibt nur wenige Möglichgeiten dass ein Inso-Verfahren eingestellt wird.-Durch Erteilung der RSB, durch Befriediogung der Gläubiger, oder durch versagung der RSB, z.B. wenn der Schuldner nicht "mitspielt" o. sachen verheimlicht.-Deine Angaben sind sehr spärlich.- Es kann sein, dass das Inso-Gericht ne so genannte Vorankündigung der RSB beschließt.-Wenn deine Inso z.B. Anfang 2005 Eröffnet wurde, haste ja nicht mehr ganz lange, dann kann es Tatsächlich ne Vorankündigung geben, je nach Inso-Gericht.-Das kann dann heißen "es wird beabsichtigt die RSB nach Ablauf zu erteilen"-Wenn du allerdings aus Gründen Mangelnder Mitwirkung o. weil du möglicherweise irgendwas verschwiegen hast die RSB versagt bekommst, d.h. aud der Inso fliegt.-Dann gute Nacht.-dann können Alle 30 Jahre lang sogar bis auf den Sozi bzw. hartz Satz Durchvollstrecken.-Das heißt dann unerlaubte handlung usw.-Da gelten dann keine Pfändungsgrenzen mehr.
Wenn dieses statt gefunden hat, dann ist dies der ganz normale Vorgang des Verfahrens und man ist in 6 Jahren schulden frei:
> § 200 Inso, Aufhebung des > Insolvenzverfahrens (1) Sobald die > Schlußverteilung vollzogen ist, > beschließt das Insolvenzgericht die > Aufhebung des Insolvenzverfahrens. (2) > Der Beschluß und der Grund der > Aufhebung sind öffentlich > bekanntzumachen. Die §§ 31 bis 33 > gelten entsprechend. > > § 258 Inso, Aufhebung des > Insolvenzverfahrens (1) Sobald die > Bestätigung des Insolvenzplans > rechtskräftig ist, beschließt das > Insolvenzgericht die Aufhebung des > Insolvenzverfahrens. (2) Vor der > Aufhebung hat der Verwalter die > unstreitigen Masseansprüche zu > berichtigen und für die streitigen > Sicherheit zu leisten. (3) Der > Beschluß und der Grund der Aufhebung > sind öffentlich bekannt zu machen. Der > Schuldner, der Insolvenzverwalter und > die Mitglieder des > Gläubigerausschusses sind vorab über > den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der > Aufhebung, § 9 Abs. 1 Satz 3, zu > unterrichten. § 200 Abs. 2 Satz 2 gilt > entsprechend.
Wenn nicht bräuchte man mehr Informationen bzw. Begründung. Allgemeine Antworten auf Insolvenzfragen gibt es hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html
Wurde wirklich nach §§ 207-213 InsO eingestellt. Müßte man die Begründung kennen und ggf sofort reagieren. (§216 InsO)