Was bedeutet "Dispositionsfreiheit" im Bezug auf den Betrug §263 StGB ?
Kann mir bitte jemand die Bedeutung des Begriffs "Dispositionsfreiheit" erklären. Es heißt immer, §263 schütze nur das Vermögen, nicht aber die Dispositionsfreiheit. Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen (und im Internet wurde ich auch nicht fündig)
Vielen Dank!
1 Antwort
Das ist die Freiheit, über sein eigenes Vermögen zu verfügen. Es genügt bei einem Betrug nicht, wenn der Geschädigte sich nur geschädigt fühlt, in Wahrheit aber gar keinen Schaden erleidet. Beispiel: Jemand verkauft dir eine Ware durch Täuschung, welche du ohne die Täuschung nicht gekauft hättest. Tatsächlich hat die Ware aber den Wert, den du dafür bezahlt hast. Dann bist du nicht geschädigt, denn du hast ja eine Ware erhalten, deren Wert dem entspricht, was du bezahlt hast. Der einzige Schaden, den du dann hättest wäre, dass du dein Geld für etwas ausgegeben hast, was du nicht wolltest. Eine Ausnahme besteht aber bei für den Getäuschten subjektiv unnützen Dingen, für die er definitiv keine Verwendung hat (Melkmaschinenfall, BGHSt 16, 321).
Echt gut! Als Ergänzung noch: Auch bei starker Überschuldung des Geschädigten wird eine Ausnahme gemacht.