Was bedeutet bei der Lebensmittelkennzeichnung "lt. Gesetz"?
Hallo zusammen,
auf vielen Lebensmitteln steht ja zb "ohne zusatz von zucker/konservierungsstoffen etc lt Gesetz". Was heißt das denn nun genau:
Heißt es: es ist gar keine Form von Zucker enthalten die laut Gesetz als Zucker gilt??
oder heißt es: es ist Zucker enthalten, aber sowenig, dass es laut Gesetz nicht gekennzeichnet werden muss??? und wenn das so ist, wo liegt da die Grenze, wo kann man das nachlesen??
ich bin leider bei google etc nicht fündig geworden...
11 Antworten
Das soll darauf Hinweisen, dass es nichts besonderes ist, dass ein Produkt gewissen Stoffe enthält oder nicht enthält, sondern dass es in eine Kategorie von Produkten fällt, die laut Gesetz bestimmte Eigenschaften haben müssen. So will man den Eindruck verhindern, ein Produkt würde sich durch gewisse Eigenschaften von anderen derselben Kategorie positiv abheben. Es soll also ein Wettbewerbsvorteil für ein Produkt vermieden werden, in dem man darauf hinweist, das es nix besonderes ist, dass da kein Zucker drin ist, sondern vom Gesetz vorgeschrieben.
meine Rede.
Das bedeutet dass es gesetzlich nicht erlaubt ist das hinzuzufügen. Wenn Sie nur "ohne Zusatz von Konserviuerungsstoffen" schreiben würden, wäre das Wettbewernsverzerrung, da es ohnehin nicht erlaubt ist und nicht "freiwillig" vom Hersteller gemacht wird.
Das nennt sich übrigens "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" und ist nicht erlaubt (also wenn man das lt. Gesetz weglässt)
Es sind normalerweise keine Stoffe drin, die das Gesetz als Zucker oder Konservierungsstiffe bezeichnet. Allerdings gibt es ja Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel-nennt sich nur nicht Zucker (zB * Sorbit (E 420) * Mannit (E 421) * Isomalt (E 953) * Maltit (E 965) * Maltitol-Sirup (E 965) * Lactit (E 966) * Xylit (E 967) * Erythrit (E968) # sowie Fructose.
Es gibt auch Konservierungsmittel, die nicht kennzeichnungspflichtig sind.
hmm, genau. ihr müssts ja wissen...
Das beantwortet die Frage nicht.
Doch: Es ist kein Zucker (Sachharose) drinne, aber es können evtl andere Zuckerarten drinne sein (s.o.)! Und es kann von Natur aus ZUcker drin sein, zB bei Obst es ist nur kein Zucker ZUGESETZT
"Lt. Gesetz" bedeutet das was ich geschriben habe und nicht das was du geschrieben hast, also beantwortet es die Frage nicht.
Herzlichen Dank für dieser Info.
Für mich bedeutet es, da ist soviel enthalten wie es das Gesetz erlaubt... wieviel dies ist kann ich dich leider auch nicht sagen.
es kann immer sein, dass der Gesetzgeber nur vorschreibt, dass unter einer bestimmten Menge nicht deklariert werden muss (wie das bei Alkohol und Nuessen der Fall ist - auch alkoholfreies Bier und Malzbier enthaelt Restalkohol und Nuesse sind fast ueberall drin und fuer Allergiger gefaehrlich, weshalb jetzt oft drauf steht "kann evt. Spuren von Nuessen enthalten). Und auch wenn kein Zucker drin ist, gibt es noch Zuckerersatz und Zuckeraustauschstoffe und natuerlich vorkommenen Fruchtzucker usw.
Aber nun zu den Gesetzen: Es gibt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“ (LFGB), da kannst Du solche Sachen nachsehen.
Die einzig richtige Antwort ist die von Auraya1.