Beklaut während ich betrunken war. Darf ich trotzdem Anzeige erstatten?
Ich war gestern mit Freunden feiern / trinken oder wie man es auch nenne will. Mir wurde allerdings meine Musikbox und eine Powerbank geklaut weil ich nicht richtig drauf aufgepasst habe. Ich kann mich noch an alles erinnern , also Ort, Zeit, Wer da war etc. , habe aber nur eine Vermutung wer es gewesen sein könnte. Diese Person hab ich an diesem Abend kennen gelernt. Darf ich diese Anzeige trotzdem erstatten? Und eine Nebenfrage : Ich bin erst 15 , also laut Gesetz noch nicht alt genug für Alkohol. Würde das dann Konsequenzen für nicht haben?
2 Antworten
Also anzeige erstatten kannst du natürlich erstatten, und das du Alkohol getrunken hast musst du (soweit ich weiß, ich bin kein Anwalt, dementsprechend alle Angaben ohne Gewähr) nicht angeben, da es eigentlich nicht relevant ist.
Was aber wichtig sien könnte, ist wo die Party stattgefunden hat: Warst du bei dir oder einem Freund, also im privaten Bereich, können dir deine Eltern das trinken erlauben.
Wenn du in einem Park warst oder so(was aufgrund der Powerbank naheliegt), könnte das ein Problem sein, da hier deine Eltern keinen "Einfluss" haben (Weiß grad nicht wie ich das formulieren soll).
Frag für Details mal deine mal einen Bekannten, der sich mit so etwas auskennt (Der hat dann nämlich Schweigepflicht, darf also das nicht weitergeben) oder die Suchmaschiene deines Vertauens.
Allerdings stellt die Frage, ob dir eine Anzeige helfen wird, da die Polizei bei geklauten Gegenständen von so "niedrigen" Wert wohl kaum richtig ermitteln wird. Frag sonst mal deine Freunde, ob jemand deine vermissten Sachen gesehen hat, vielleicht hat sie ja jemand nur "ausversehen eingesteckt". Kann ja mal passieren.
Klar, wenn sich jemand etwas nimmt, was ihm nicht gehört, ist das Diebstahl.
Aber wie gesagt, erstmal bei deinen Freunden nachfragen, villeicht hat sie auch jemand mitgenommen damit sie eben nicht geklaut wird und vergessen, es dir zu sagen. Ist mir so ähnlich auch schonmal passiert
Natürlich darfst Du Anzeige erstatten - dass Du betrunken warst, rechtfertigt ja nicht den Diebstahl.
Ausserdem ist es nicht strafbar, betrunken zu sein - Du darfst nur keinen Alkohol kaufen und es darf keiner an Dich ausgeschenkt werden.
Trinken darfst Du ihn aber.
Ich hab noch eine Frage : Ich hab die Box bei Leuten von dem Abend stehen gelassen und war für ca. 10 Minuten nicht vor Ort wo meine Box war. Als ich dann merkte dass sie nicht in meinem Rucksack war und zurück gelaufen bin waren alle mit meiner Box weg. Gilt dies auch als Diebstahl oder wäre das jetzt meine Schuld. Ich hoffe sie verstehen wie ich es meine.