Was bedeutet - Restnutzungsdauer ( in Jahren )?

5 Antworten

Ein Gebäude wird im Regelfall mit einer Lebensdauer von 80 Jahren gewertet. Restnutzungsdauer würde in diesem Fall bedeuten, dass das Haus (Wohnung) 36 Jahre alt ist. Dies hat aber nichts mit der tatsächlichen Nutzungsdauer zu tun, da ja Gebäude (Wohnungen) immer wieder renoviert oder saniert werden und sich dadurch dann die Restnutzungsdauer verlängert.

ja, kann mir auch nur erbpacht vorstellen oder halt VORAUSSICHTLICHE restnutzungsdauer

in jedem fall ist es eine eher zu vernachlässigende größe

bei erbpacht wird einfach verlängert, oder er muss es dir abkaufen, du verlierst da nix

ja wenns das andere ist, das ist halt nur ne annahme dann, aber kann ich mir nicht vorstellen, weil das ist total unseriös, das kann man so gar nicht absehen

es wird um erbpacht oder ein anderes recht gehen

Ich glaube für Wertgutachten gibt es eine angenommene Nutzungsdauer für Wohngebäude. Diese abzüglich des Baualters ist dann wohl die Restnutzungsdauer.

johnny84 
Beitragsersteller
 11.04.2012, 15:48

Wenn das wirklich so ist, dann die Wohnung ab meinem Rentenbeginn nicht mehr zu gebrauchen oder wie ??? Super Wohnung eyyy.

Vieleicht steht das Haus auf einem Erbpachtgrundstück und der Vertrag läuft in 44 Jahren ab!?

Der Seegeist hat Recht!!!!!!!!!!!