Müssen Gartentüren versicherungstechnisch abgeschlossen werden?
Stimmt das: Wenn bei einem eingebrochen wird, zahlt die Versicherung ja nur wenn alles abgeschlossen war. Gilt das auch für so 1m Gartentüren, durch die man nur in den Garten kann? Also zahlt da die Versicherung auch wenn die nich abgeschlossen waren? PS: Situation in nem Kindergarten.
3 Antworten
Moment ich frag mal meine Glaskugel welche Versicherung Du meinst!
Oh - sie antwortet: Appelcake könnte evt. den einfachen Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück meinen und zwar von Gartenmöbel, Gartengeräten, Kinderwagen, Rollstühlen oder Schwimmbadzubehör.
sorry - habe ich nicht daran gedacht. Du meinst also die Hausratversicherung die solche Sachen im umfriedeten Garten mitversichert. Nein - hier muss die Gartentür nicht verschlossen sein, das Gartengrundstück muss nur durch Hecke oder mauer umschlossen sein.
Nein, da geht es um den Verschlusszustand des Gebäudes in dem eingebrochen wurde. Der muss vernünftig hergestellt sein.
Nein, da müsstest du selber mal schauen oder deine Versicherung befragen.
Habt ihr da irgend nen Online Nachweis?
In erster Linie kommt es auf das Haus an, ob dieses entsprechend gesichert war. Denn die Existenz eines Gartentores ist sicherlich keine Pflicht für diese Versicherung.
Habt ihr da irgend nen Online Nachweis?