Warum wird in der Nebenkostenabrechnung nicht 100% nach Verbrauch abgerechnet?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Regelung dient der Gerechtigkeit. Die Heizkosten setzen sich aus festen Kosten (fixe) und Verbrauchskosten (variable) zusammen.  Szenario: Wenn ein 5 Parteien Haus voll belegt ist heißt das 5000€ Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung und 500€ feste Kosten für Betriebsstrom, Schornie, Gaszählergebühr etc. und alles läuft prima. Jede Mietpartei kommt mit ihren 1100€ Heizkosten im Jahr hin. Nun ziehen 3 Mietparteien aus oder sterben weg etc. Neue Mieter sind nicht in Sicht. Es wohnen noch 2 Parteien im Haus. Nun kühlen die Räume der Leerstandswohnung aus und es entsteht in den bewohnten Räumen ein erhöhter Transmissionswärmeverlust. D.h. die Lerrwohnungen sind nicht ganz so kalt als wenn das ganze Haus leersteht, da die 2 Mietparteien ja kräftiger Heizen müssen. Des weiteren sind die Fixkosten nur auf 450€ pro Jahr gesunken da ja weniger gebraucht wird. Allein diese wären ja nun für jeden 225€ pro Jahr statt 100€. Vom "Mehr"heizen durch kalte anliegende Wohnungen steigt der Verbrauch pro Wohnung auf 1275€ variable Kosten. Des weiteren sind die Bereitschaftsverluste der Heizanlage von 2 Abrechnungseinheiten zu tragen statt von 5. Jede Mietpartei müßte nun 1500€ Heizung bezahlen da der Rest vom Haus leer steht. Da das ungerecht ist und die Mieter nichts für die leerstehenden Wohnungen können, werden 30% der Gesamtheizkosten nach Wohnfläche umgelegt. D.h. die 3000€ (2x1500€) werden zu 30% nach Wohnfläche umgelegt. D.h. 900€ werden zu 5 mal angenommen 100m² Wohnungen umgelegt. Das heißt, jede Wohnung (auch Leerwohnung) muß 180€ bezahlen. (statt 450 je bewohnte) Somit müssen die Mieter der letzten beiden Wohnungen 1230€ für Heizung bezahlen statt 1500€. 

Diese Milchmädchen-Beispielkalkulation greift auch, wenn z.B. bei Vollbelegung einer gar nicht heizt und denkt, er kann von seinem Nachbarn die Wärme kostenlos "klauen". Genauso verhält es sich für Bereitstellungsverluste, die auch entstehen wenn gar nicht geheizt wird.

Bei Wohnsiedlungen im Plattenbau ist sogar mitunter ein Verteilerschlüssel von 50/50 fair.

Also die Heizkostenverordnung dient der Gerechtigkeit unter allen Beteiligten.

Soweit verstanden?

Sevillana 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 09:05

Danke für die ausführliche Antwort, habe ich verstanden.

Ja, bei mir ist es so, dass ich in einem 90qm großen Bungalow lebe, der an die Heizung des Miethauses nebenan angeschlossen ist. In der Teilungserklärung steht, dass die Heizungskosten 70% nach Verbrauch und 30% nach Fläche berechnet wird.



BauManne  22.11.2017, 10:15
@Sevillana

Dann wirst du von den 30% "profitieren". Dein Bungalow hat mit Sicherheit höher Verluste und dementsprechend werden deine Heizkosten von der Norm abweichen. Eine 50/50 Regelung wäre jedoch ungerecht und außerdem nicht statthaft. 

Wie wird dein Wärmeverbrauch erfaßt und wo!!!

Ansonsten klingt eine Teilungserklärung aus meiner Sicht professionell in punkto Abrechnung!

Sevillana 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 23:49
@BauManne

Es gibt ein Wärmezähler im Keller des anderen Hauses für meinen Bungalow, der jedes Jahr abgelesen wird .

BauManne  23.11.2017, 07:03
@Sevillana

Wärmemengenzähler ist sehr gut und genau.

mh, somit hast du die Leitungsverluste "allein" zu tragen bis auf den Teil, der über m² abgerechnet wird. So ist es aber fair. 

allemal besser wie eine eigene Therme.....

In der Summe jedoch zählt die Warmmiete zum Verhältnis der Umstände ("Luxus"Bungalow, Wohnumfeld, Qualität! des Wohnens, Leerstand in der Region etc.) 

... weil eben Grundkosten anfallen, der Vermieter muss Wärme anbieten und hat somit Kosten und Lasten, der Mieter nimmt aber nichts ab.

Warum also sollte der Vermieter dafür bezahlen müssen?

 

damit werden auch Leistungsverluste aufgefangen. Die Rohre bis zu den Heizkörpern gehen von Keller bis zu den Wohnungen und sind warm und verbrauchen Energie. Diese Verluste sollen über den Grundpreis abgefangen werden.

Auch dadurch das Wärme aufsteigt, profitiert der über einem wohnende Mensch von den aufgedrehten Heizkörpern der unteren Wohnungen. Wenn nur nach Verbrauch abgerechnet wird stehen sich die Mieter besser, die unter sich noch jemanden wohnen haben.

Zwei Gründe sind für den Umrechnungsschlüssel relevant.

A. Sind alle Heizrohre gedämmt oder nicht. Z.B. Hast du in einem kleinem Zimmer die Heizung zwar aus, der Raum wird aber dennoch durch nicht gedämmte Heizungsrohre mitgeheizt.

B. Auch Nebenräume, die nicht zur Wohnung gehören werden geheizt. Hausflure, Keller, Dachböden. diese Beträge lassen sich nicht über den Verbrauch berechnen und laufen daher über qm.

schleudermaxe  20.11.2017, 12:37

... falsche Antwort, denn Keller, Dachböden u.ä. haben keine Wohnfläche.

berlina76  20.11.2017, 13:00
@schleudermaxe

Hausflure auch nicht. Das sind alles Gemeinschaftsflächen. Diese werden aber dennoch Geheizt, oder auch teilweise geheizt. können aber nicht über den Wohnungsverbrauch abgerechnet werden. 

Daher werden sie Anteilig auf die Wohnfläche der Wohnungsinhaber aufgerechnet. Es sind Gemeinschaftskosten.

BauManne  21.11.2017, 18:33
@berlina76

Hausflure und andere Gemeinschaftsflächen zählen nicht als Wohnfläche. Diese werden kalkulatorisch nicht erfaßt! Allgemein gesehen könnte! man es doch so sehen, wobei es jedoch irrelevant ist.

Sevillana 
Beitragsersteller
 20.11.2017, 10:22

Ja, das erscheint mir logisch, habe ich mir fast so gedacht.