Kann mir bitte jemand die Formel aus § 9 der Heizkostenverordnung Abs.2 anhand von einem Beispiel erklären 2,5xVx (tw-10 ) B=...........?
Ich benötige die Formel zwecks Berechnung einer Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung von 100 m² in einem Zweifamilienhaus, in diesem ich auch als Vermieter wohne. Für die Abrechnung wollte ich den Brennstoffverbrauch und Kosten für die Warmwasserversorgung berechnen. Die Öl-Heizanlage versorgt das Gebäude gleichzeitg mit Heizenergie und Warmwasser. Für die Formel habe ich das "V" Volumen anhand eines Warmwasserzählers von 17,13 m³. "tw" = Brauchwassertemperatur bzw. Kesseltemperatur liegt bei 55 C. Bis dahin verstehe ich die Formel. Aber mit "-10" / B=.............. komme ich nicht weiter. Danke im voraus........
1 Antwort
Die Formel lautet:
B = 2,5 x V x (tw -10)/ Hu
wobei:
B=das Ergebnis als Brennstoffverbrauch in Liter Öl, Kubikmeter Gas, usw.
2,5= Konstante für den Wirkungsgrad der Warmwasseraufbereitung
V=Volumen (Menge) des aufbereiteten Warmwassers in Kubikmeter
tw=gemessene Temperatur des Warmwassers in °C
10=10 °C als Konstante für die Warmwassertemperatur aus der Versorgungsleitung (zu deinem Verständniss: Du mußt nicht die Temperatur bezahlen mit der Du das Wasser aus der Warmwasserleitung holst, sondern das Aufheizen des Wassers; hier wir angenommen, dass das kalte Wasser mit 10°C aus der Hauptwasserleitung kommt und dann auf tw aufgeheizt wird - somit mußt Du tw-10°C bezahlen)
Hu=der Heizwert des verbrauchten Brennstoffs in Kilowattstunden (kWh) (Gas, Öl, ...)
Reicht Dir das als Erklärung ?
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Schönen Tag noch....