Warum wird die MLPD nicht verboten?

10 Antworten

Aus zwei Gründen:

1. Weil es nicht verhältnismäßig wäre. Die MLPD hat praktisch keinen Einfluss. Es ist eine Politsekte, die keine ernsthafte Bedrohung für den demokratischen Verfassungsstaat darstellt und die aufgrund ihres rigiden Dogmatismus selbst in der linksextremistischen Szene weitgehend isoliert ist. Die meisten Leute kennen diese Partei nicht einmal.

Selbst bei der NPD, die immerhin mal in mehreren Landtagen vertreten war und weitaus mehr geächtet ist als kommunistische Splitterparteien wie die MLPD, gilt ein Verbot vielen als weder verhältnismäßig noch zielführend. So ist der aktuelle NPD-Verbotsantrag nur durch die Bundesländer gestellt worden - Bundestag und Bundesregierung, die auch antragsberechtigt gewesen wären, haben nicht mitgemacht.

2. Weil Linksextremismus im Gegensatz zu Rechtsextremismus in Deutschland kaum geächtet ist und auch kein öffentlicher Druck besteht hieran etwas zu ändern.

Weil die MLPD zwar öffentlich sagt, sie erkennt die BRD und das kapitalistische Staatssystem nicht an, sondern würd lieber Maoismus praktizieren, aber im Gegensatz zur AfD und NPD rennen die nich rum, zünden Häuser an, bepissen in der Bahn kleine Kinder oder schlagen Leute zusammen. Und sie brüllen auch nur auf angemeldeten Demos ihre Parolen. Nicht ständig, wenn sie irgendwo Publikum vermuten.

Die Antwort lieferte das Bundesverfassungsgericht bereits 1956 passenderweise in einem Urteil, mit dem die KPD verboten wurde:

"Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das bedeutet, daß der freiheitlich-demokratische Staat gegen Parteien mit einer ihm feindlichen Zielrichtung nicht von sich aus vorgeht; er verhält sich vielmehr defensiv, er wehrt lediglich Angriffe auf seine Grundordnung ab. Schon diese gesetzliche Konstruktion des Tatbestandes schließt einen Mißbrauch der Bestimmung im Dienste eifernder Verfolgung unbequemer Oppositionsparteien aus." (Urteil vom 17.08.1956, Az. 1 BvB 2/51, Rand-Nr. 251, Link: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html)

Bei der KPD wurde das bejaht, die war aber auch etwas einflussreicher als die MLPD. Für eine wirklich aggressiv-kämpferische Haltung fehlen dieser Partei meines Erachtens einfach die Mitglieder. Das fängt schon damit an, dass sie der Öffentlichkeit kaum bekannt ist, geschweige denn aufsehenerregende Aktionen startet.

Zum Beispiel der offen rechtsextreme 3. Weg wird ja auch nicht verboten. Solange die keiner wählt, stört sich keiner an denen und dann ist es den Aufwand nicht wert, den so ein Verfahren mit sich bringt (siehe NPD).

Das hast du ja schön recherchiert. Vielleicht solltest du deine Überlegungen dem Verfassungsgericht vorlegen, wenn es daran gar keinen Zweifel gibt.

Grüße

Lumi