Warum wird das der EB-Wert (1766/Umsatzsteuer nicht fällig) aus dem Vorjahr übernommen ( 2013) und im Jahresabschluss ( 2014 ) angezeigt?

4 Antworten

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Bei einer EÜR werden nur die Geldkonten (Kasse, Bank) und die Konten des Anlagevermögens übernommen.

Alle anderen Konten wie Umsatzsteuer und Vorsteuer werden nicht übernommen.

Und bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) kann es kein Konto "Umsatzsteuer nicht fällig" geben, denn es werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gebucht, wenn die Zahlungen erfolgt sind.

Die Rechnungstellung spielt keine Rolle.

Du musst da einen Fehler gemacht haben.

Helmuthk  09.04.2016, 17:42

Danke für den Stern. Helmuthk

Erdbeerehh 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 17:17

Danke :)

FordPrefect  09.04.2016, 09:42

Ahem - selbstverständlich kann auch bei EÜR mit Debitoren und Ist-Versteuerung gebucht werden. Und dann wäre 1766 völlig in Ordnung. Und ebenso darf auch der 4/3 die Vorsteuer bereits geltend machen, sobald die Rechnung zugegangen und die Leistung erfolgt ist. Zu beachten ist allerdings, dass im Gegensatz zum Bilanzierer hier zum 31.12. die unbezahlten Kostenrechnungen abgegrenzt werden müssen.

1766 kann ja nur bei Ist-Versteuerung bebucht worden sein. Also wurde hier entweder im Vorjahr nicht korrekt abgegrenzt, es sind im Folgejahr noch Forderungen aus 2013 unbezahlt oder es wurde falsch ausgebucht.

FordPrefect  11.04.2016, 07:02

Nein. Ist-Versteuerung bedeutet Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, und nur da wird das Konto "Umsatzsteuer nicht fällig" bebucht.

Erdbeerehh 
Beitragsersteller
 10.04.2016, 19:15

Du meinst SOLL-Besteuerung , oder ;)

Wie kommt es den bei einer EÜR überhaupt dazu, dass das Konto #1776 bebucht wird.

Es handelt sich hier um eine EÜR...