Warum werden nur manche Angeklagten unkenntlich gemacht?
Vor medienwirksamen Gerichtsprozessen wird von Reportern gefilmt. Vor der Ausstrahlung der Beiträge werden die Gesichter der Angeklagten ( die sich nicht irgendeine Kladde vor`s Gesicht gehalten haben ) wegretouchiert um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. - Gestern jedoch habe ich das erste Mal gesehen, daß das Gesicht eines der Angeklagten der nach dem Prozeß gefilmt wurde nah an der Kamera normal zu erkennen war, das des anderen jedoch war unkenntlich gemacht worden. Wie ist das möglich ? Hat man nicht ein Recht auf die Unkenntlichmachung zum Schutz der eigenen Persönlichkeitsrechte ? ( man kann auch nicht annehmen das irgendein Redakteur " geschlafen " hatte denn das Gesicht des anderen Angeklagten war wegretouchiert worden ). ( Beide waren der Öffentlichkeit namentlich nicht bekannt ).
3 Antworten
Entweder hat die betroffene Person ihre Einverständnis dazu gegeben oder die Reportage war gespielt/Nachgestellt.
Wenn es seriöse Nachrichten waren, wird wohl eher ersteres zutreffen.
Es geht um das einverständnis der einzelnen menschen
Jup, Ausnahmen bilden da nur "Personen von öffentlichem Interesse", also Politiker, Schauspieler, Sänger und so weiter.
Das ist auch der Grund, warum so viele Stars solche Probleme mit Paparazzi/Stalker haben.
Es wird doch nicht mit jedem einzelnen Angeklagten abgesprochen ob er einverstanden ist ? ...
Die, die hier schon geantwortet haben, haben recht. Nicht zutreffen tut das hingegen bei einer "Person, die in der Öffentlichkeit steht", wie wir in der Schweiz sagen. Berühmte Personen haben ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre und so auch das Mittel dazu, das "Recht am eigenen Bild" verwirkt. Man darf sie in der auf öffentlichem Grund/Boden überall ablichten und diese Fotos/Videos überall zeigen. Bei nicht berühmten Personen wäre das "Stalking" und "Verletzung des Rechtes am eigenen Bild".
Doch bestimmt. Wenn die Presse Passanten ansprechen müssen die dich auch fragen ob du gezeigt werden willst oder nicht. Sonst verletzen sie die rechte am eigenen Bild und machen sich Strafbar. Und mit Angeklagten ist das das gleiche. Nur weil sie Angeklagt wurden heißt das nicht das man sie nicht fragen brauch.