Personen in Autobiografien?
Kann der Verfasser einer Autobiografie verklagt werden, wenn er Personen aus seinem Umfeld gegen ihren Willen oder ohne ihr Einverständnis darin erwähnt? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Nur wenn er die Person oder die Personen negativ darstellt? Oder kann der Autor denjenigen oder diejenigen ohne jegliche Konsequenzen in seinem Buch verewigen, wenn er einfach die echten Namen durch fiktive ersetzt?
Danke für jede Antwort, die mir da weiterhilft! :)
4 Antworten
Wenn die Personen, die in einer Biographie erwähnt werden keine öffentliche Personen sind, haben diese das Recht, in der Biographie nicht mit Namen genannt zu werden. Das verstößt gegen den Datenschutz.
Wenn Sie also eine Biographie schreiben wollen, sollten Sie sich zuerst die Einwilligung derjenigen schriftlich einholen, welche Sie erwähnen wollen. Bekommen Sie diese nicht, müssen Sie die Personen umschreiben oder aber Phantasienamen benutzen und in Ihrer Biographie den Vermerk anbringen, dass dieser Name geändert wurde (wenn es eine seriöse Biographi werden soll).
Selbst bei geändertem Namen, wenn die gemeinte Person in der Biografie klar erkenntlich wird und ihr dadurch Schaden zugekommen ist, kann sie klagen.
Verklagt werden kann jeder der die Unwahrheit sagt - ob in Wort oder Schrift. Die Wahrheit ist nicht strafbar. Manchmal ist es jedoch besser sie für sich zu behalten.
Naja, wenn er einfach die namen ändert, kann ihn niemand verklagen.
ansonsten schon