Keine Rechnung erhalten, aber Anwalt droht.
Ich habe über das Internet eine Ware bestellt und auch erhalten. Nur war weder bei der Ware, noch im E-Mail-Postfach eine Rechnung zu finden. Statt dessen kam immer nur Werbung von der Firma, die ich fein säuberlich abgespeichert habe.
Jetzt habe ich vom Anwalt Post erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich die Rechnung noch nicht beglichen habe, trotz Mahnung (!?) und aus dem "tollen Angebot" der Firma mit einem minimalen Betrag wurde nun eine stolze Summe.
Ich habe beim Anwalt angerufen und erklärt, dass ich zwar die Ware erhalten habe, aber keine Rechnung. Nun ist der Vorgang ausgesetzt und es wird geprüft. Ich habe Bedenken, weil ich ja nicht beweisen kann, dass ich keine Rechnung erhalten habe, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Was nun?
Dazu kommen meine Bedenken, dass gesagt wird, die Rechnung ist an mich gegagnen, obwohl ich nie eine erhalten habe.
Was kann ich tun?
LG von Karla
5 Antworten
Ganz schlecht ist es den Anwalt anzurufen.So was macht man schriftlich, klärt den Sachverhalt und wartet dann auf die Rechnung.
Als ich aufgelegt hatte, dachte ich mir schon, dass es keine so gute Idee war. Ich werde jetzt schriftlich noch ienmal Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt erklären.
Danke!
So ähnlich gings mir auch: Ware erhalten, keine Rechnung dabei. Ein paar wenige Wochen später Post vom Inkassobüro, horrende Summe. Ich mich geweigert, zu zahlen, mit Hinweis auf fehlende Rechnung und Mahnung. Noch später hab ich dann irgendwie per Internet die Kontoverbindung zu der Firma gefunden und die Ware bezahlt. Was dann diese Firma nicht davon abhielt, die Sache nun zu einem Anwalt zu geben. Natürlich wieder mit Mehrkosten.
Frage: Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Mit Mahnung zu drohen, Kosten einzufordern, wenn noch nicht mal Rechnung und Mahnung verschickt wurden?
Hallo,
danke für deine Antwort.
Wer sagt, woher weißt du, dass es nicht reicht, eine Rechnung per Mail zu verschicken? Gibt es dazu irgendeinen Gesetzestext, den ich nachlesen kann?
v.Grüße
Locker bleiben. Die Gegenfrage ist doch wie die Firma beweisen kann, dass ne Rechnung dabei war.. Fordere die Rechnung einfach an, eben mit dem Hintergrund, dass du keine erhalten hast und somit gar nicht wissen konntest, was du wohin überweisen musst.
Die Firma hat Beweise, dass die Ware geliefert und auch angenommen wurde. Auf die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises wartet sie seit diesem Zeitpunkt. Man sollte Verträge auch erfüllen, die man schließt, und sich nicht irgendwelche fadenscheinigen Ausreden wie "Rechnung nicht erhalten" ausdenken.
da hast du ja recht aber sie ist auch verpflichtet, den Schuldner in Kenntnis zu setzen, dass er die Ware noch bezahlen muss und zwar wie hoch und in welcher Art.
Lieber FreeEagle,
es mag Kunden geben, die darauf aus sind, ihre bestellten und gelieferten Waren nicht zu bezahlen. In deiner ersten Anwort hörte ich dies unterschwellig heraus, dass du mich zu diesen Kunden zählst, obwohl du weder mich noch, meine Zahlungsmoral kennst.
In deiner ersten Antwort dachte ich, dass meine Verärgerung über das Vorgehen der Firma daran schuld sei, dass ich es so bei dir heraus gelesen habe. Nun bin ich mir sicher, dass du es tatsächlich so meinst. Ich weiß nicht, woher diese Unterstellung gegenüber meiner Person kommt, sicher hast du deine Erfahrungen gemacht. Ich möchte dich bitte zu differenzieren, ob jemand tatsächlich betrügen möchte oder ob es sich tatsächlich so verhält, wie ich es geschildert habe.
Wenn du mir nicht konstruktiv helfen kannst/möchtest, weil du der Meinung bist, was ich doch für ein schlechter Kunde, der fadenscheinige dumme Ausreden sucht, bin, um nicht zu bezahlen, würde ich dich höflichst bitten, deine antworten für dich zu behalten. sie bringen mich nicht wirklich weiter und andere, die ebenfalls Rat suchen und auf meine Frage stoße, sind deine Antworten auch nicht hilfreich.
Danke!
Gruß Karla
Der Anwalt meinte, dass die Rechnungen immer per Mail verschickt werden. Nun kann die Firma sagen, sie ist losgeschickt und ich sage, ich habe nichts erhalten.
Ich kann auf keinen Fall beweisen, dass sie nicht bei mir eingegenagen ist. Wie auch?
Auf alle Fälle versuche ich es mit "locker bleiben" und fordere die Rechnung an.
Danke!
aber auch hier wäre dann zu beweisen, dass die Rechnung auch bei dir eingegangen ist. dies können die ebenso wenig beweisen.. wenn sie clever sind, schicken sie einfach die rechnung, du zahlst den Rechnungsbetrag und fertig..
Der Verkäufer hat seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt, nämlich Lieferung der Ware. Du bist ihm seit Annahme der Ware die Gegenleistung, nämlich die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, schuldig.
Eine Rechnung ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich.
Und einfach nicht zu zahlen, weil keine Rechnung vorhanden ist, dürfte so ziemlich die schlechteste Option sein, die man sich aussucht.
Klar bin ich zur Zahlung verpflichet. Da ich überweisen sollte, wäre es ja angebracht mir wenigstens den tatsächlichen Zahlbetrag und die Bankverbindung mitzuteilen. Mein Kontaktdaten und die Bestellung selbst ist schriftlich eingegangen.
Nun, ich denke, es spricht auch nicht für die Firma ohne noch einmal mich anzuschreiben, gleich den Anwalt zu schicken, wo aus einem minimalen Betrag eine größere Summe geworden ist. Zeit für Werbung war ja auch.
Ich denke, dass man für jeder Ware eine Art "Rechnung", Quittung, Bon oä. erhält und eine Rechnung erhält man für gewöhnlich, wenn man die Waren erhalten hat, aber noch nicht bezahlt ist, damit man daraus verscheidenen Daten ersehen kann, wie z.B. Bankdaten, Zahlungsziel, MwSt usw. oder liege ich da sowas von falsch?
Wenn die Rechnung nicht per Einschreiben gesendet wurde, sondern nur per Normalpost, ist das gut für dich.
Éinfach Einschreibebeleg fordern.
Es ist ja nun etwas Zeit vergangen.
Ich habe mich einschüchtern lassen.
Heute weiß ich, dass es nicht reicht, wenn man eine Rechnung per Mail verschickt und dem Kunden als Beweis die Kopie der Mail vorlegt. Wie gesagt, heute weiß ich es, damals wusste ich es noch nciht.