Warum kann man die Öffentlich rechtlichen Sender nicht genauso Verschlüsseln wie die Bezahl sender , um selbst zu entscheiden ob ich diese sehe / bezahle ?

6 Antworten

Ganz einfach, weil die derzeitige Rechtslage § 13 RStV dazu folgendes sagt:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist der Rundfunkbeitrag. Programme und Angebote im Rahmen seines Auftrags gegen besonderes Entgelt sind unzulässig; ausgenommen hiervon sind Begleitmaterialien. Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdienstendürfen nicht erzielt werden.

Man kann es zwar verschlüsseln, aber das wäre wie da steht unzulässig, würde auch wahrscheinlich gegen Art. 5 GG verstoßen.

Besonderes Entgelt heißt wahrscheinlich auch Pay-TV.

Ursprünglich sollte damit sichergestellt werden, dass JEDER Zugang zu "korrekten" Informationen hat. Nachrichten, Bildung usw.

Dass mittlerweile Lindenstraße, Tatort, Volksmusik oder Sport weit mehr kosten als Tagesschau und Wetterbericht, interessiert leider keinen. Auch die Förderung der Spielsucht (Lotto) scheint mir dem ursprünglichen Gedanken erheblich zu widersprechen. Aber wer kann schon das "öffentlich-rechtliche Fernsehen" kontrollieren? Der Staat soll sich nicht einmischen, die Hörer (Zahler) DÜRFEN nicht, und die Abstrafung über die Quote interessiert nicht, da alles "zwangsfinanziert" wird...

War mal eine sehr gute Idee, aber die praktische Umsetzung ist katastrophal gescheitert!!!

Georg63  17.10.2015, 16:07

Abstrafung über die Quote

Was meinst du damit? Schau dir mal die Quoten der ÖR an .... davon träumen die privaten.

Natürlich kann man das machen, nur es gibt dann verfassungsrechtliche Bedenken. 

"Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, ein jedermann zugängliches Angebot an Informations-, Bildungs- und Unterhaltungssendungen zu machen". Quelle: Dieter Grimm, ehem. Bundesverfassungsrichter.

Dazu steht auch in Art 5 GG "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" Ganz so einfach mit verschlüsseln ist es also nicht. Sicherlich kann man im Zeitalter von Privatfernsehen und Internet darüber reden, wie zeitgemäß das noch ist. Aber ist sehe jetzt nicht den Willen, was zu verändern

weil es öffentliche rechtlich sender sind, auf diese hat ein jeder ein recht. darum werden die nicht verschlüsselt dargestellt. das sind ja nicht nur tv-sender, sondern auch internetkanäle oder das radio generell. die entscheidung was du schaust hast du ja, du kannst umschalten. zahlen musst du trotzdem - egal ob du tv, radio oder computer/smartphone hast.

Weil das dem Rundfunk-Staatsvertrag entsprechend widersinnig wäre und somit per Definition auch nicht mehr "öffentlich - rechtlich". So ein Modell würde dann in "Pay-TV" hinauslaufen und wäre somit nicht mit dem Rundfunk-Staatsgesetz vereinbar. Öffentlicher Rundfunk bedeutet halt uneingeschränkte Verfügbarkeit für jedermann mit Finanzierung aus öffentlichen Mitteln.

Zipster 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 10:40

Und warum läuft bei den öffentlich rechtlichen Sender Werbung? 

Georg63  17.10.2015, 16:03
@Zipster

Damit wir nicht noch mehr Gebühren zahlen müssen.

Zuko540  17.10.2015, 18:17
@Zipster

Nur bei ARD und ZDF, aber auch nur 20 Minuten pro Tag.

Alles andere ist Eigenwerbung und fällt nicht unter den Begriff Werbung im Sinne von § 16 RStV.