Kann man ohne einen Kabelvertrag die öffentlich-rechtlichen Sender sehen?
Hallo zusammen,
ich ziehe nach Karlsruhe um und habe mich eben gefragt, ob ich ohne einen Kabelvertrag die öffentlich rechtlichen Sender sehen kann. In den Nebenkosten ist kein Vertrag inkludiert.
Ich möchte kein HD bzw. das ist mir egal, möchte nur ab und zu Nachrichten oder ARD Abendprogramm schauen. Die meisten anderen Beiträge im Internet sind leider schon etwas älter, daher wende ich mich an Euch.
Danke im Voraus.
4 Antworten
Wenn die Miete und Nebenkosten keinen Kabelanschluss enthalten und auch kein kostenloser Hausanschluss/Gemeinschaftsantenne zur Verfügung steht,
dann bietet sich, wenn du nur die öff.-rechtl. sehen willst wohl am ehesten DVB-T2 mit Zimmerantenne (vorher Verfügbarkeit am Wohnort im Internet prüfen!) an. Private gibt es da auch, aber nur wenn du bereit bist dafür 6 € pro Monat und Gerät zu zahlen.
Sonst bleibt dir noch ein Vertrag mit einem Kabelanbieter oder IP TV über die versch. großen Provider (Telekom, Vodafone, usw.).
Oder eben eine Satellitenschüssel, das geht aber nur, wenn es der Vermieter erlaubt.
An deiner Stelle würde ich, wenn ich nur die öff.-rechtl. sehen will als erste Option den Kabelanschluss der Wohnung in Betracht ziehen, sofern er sowiso (unabhängig ob er benötigt wird) über die Mietnebenkosten abgerechnet wird. Meine zweite Option wäre dann DVB-T2 ohne FreenetTV Abo/Karte, da hat man dann halt die privaten nicht.
Alles klar, dann werde ich morgen mal meinen Vermieter fragen und mich erkundigen was Sache ist. Danke nochmal!
Werde mich nach deinem Vorschlag richten.
*auch
Also für DVB-T2 eigentlich immer eine Zimmerantenne, sofern Empfang da ist. Die ist auc so klein, die stört nicht.
Hausantenne für DVB-T(2) habe ich nochnicht gesehen. Das wird dann meistens als DVB-S oder DVB-C Signal an die Parteien weitergegeben (genaueres wäre beim Vermieter zu erfragen).
Hier ist die DVB-T2 Verfügbarkeitsprüfung: http://www.dvb-t2hd.de/empfangscheck
Oft ist der Kabelvertrag für den Wandanschluss (DVB-C) in den Mietnebenkosten entahlten, das muss aber nicht immer so sein. Ist es nicht so, müsstest du mit dem entsprechenden Anbieter einen Vertrag schließen, wenn du die Dose nutzen willst.
Sprich: wenn es eine Hausantenne gibt, dann kann ich DVB-T logischerweise ohne eine Zimmerantenne verwenden. Ist dies nicht der Fall brauche ich eine Zimmerantenne (laut Check sehr guter Empfang). Hier muss ich keinen Vertrag abschließen für ÖR.
Wenn der Vermieter einen Kabelvertrag für das ganze Haus hat, ist durch die Nebenkosten die Nutzung für DVB-C abgedeckt. Ist dies nicht der Fall, muss ich einen eigenen Vertrag abschließen.
Vielen vielen Dank für deine Antworten und dein Zeit! Wenn man das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht, ist das ganze Thema ziemlich neu.
Was meinst du mit TV Buchse? An der Wand? Das ist in aller Regel kein DVB-T(2), sondern in Mietwohnungen meist DVB-C. DVB-T(2) funktioniert über eine Antenne (z.B. Zimmerantenne) unabhängig vom Kabelanschluss.
Okay nochmal für mich zum Verständnis:
Eine TV-Buchse hat einen DVB-T Anschluss. Sollte der Vermieter diesen abgestellt haben, muss ich entweder DVB-C kostenpflichtig nutzen oder mir eine Zimmerantenne zulegen, was allerdings in der Innenstadt kein Problem sein wird.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
als Mieter in einem Mehrfamilienhaus kannst du natürlich die öffentlich rechtlichen Sender ohne Vertrag sehen. In jeder Wohnung ist ja wohl ne Antennensteckdose. Internet und Telefon bekommt man ja über die Telefondose für die man bekanntlich einen Vertrag braucht.
Pro Haushalt ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Ein "Haushalt" definiert sich dabei schon durch reine Innehabung ( Besitz oder Miete ) einer Wohnung mit abschliessbarer Wohnungstüre .
"Pott" und Küche müssen dabei nicht mal unbedingt innerhalb der angemieteten Wohnräume direkt liegen.
Nicht zwingend muss es in jeder Wohnung eine Antennendosd geben. Es kann auch sein, dass es zwar eine gibt, jeder Mieter aber selbst einen Vertrag abschließen muss, um diese zu nutzen.
Das ganze muß in sich dann aber auch DVB-C - fähig sein.
Wenn die Wand-Anschlussdose garnicht mit dem DVB-C - Netz verbunden ist, müsste man vorab den Vermieter dazu befragen.
Alleinig ein "Koax - Wandanschluss" in der Whg. bedeutet noch lange keinen nutzbaren TV-Kabelanschluss. ( DVB-C ) .
Die "Basis" solcher Installationen kann in Altbauten auch rein für damals benutzte VHF / UHF - Rundfunkantennen ( Radio + TV ) beruhen.
Viele alte UHF- Breitbandantennen können je nach Region mittels eines DVB-T2 - Empfängers aber auch immer noch für DVB-T2 herhalten.
Alles klar, Dankeschön! Aber mit Analogem und Digitalen Signal hat das nichts zu tun oder? Das hat nur damit zu tun ob ich in meinem Fernseher einen Receiver brauche oder nicht, richtig?
Ja, das geht über DVBT bzw. DVBT2 über Antenne. Allerdings sind dann wirklich nur die öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos zu empfangen. Die Privaten können auch empfangen werden, aber das kostet.
Die Empfangsgeräte für PC oder TV sind übrigens sehr günstig. Die kosten mit Antenne 10 - 20 Euro.
Für DVB-T2 sollte in einer Innenstadt normalerweise eine Zimmerantenne reichen (kann man im Internet prüfen), die kann der Vermieter nicht verbieten.
Alles klar, danke dir! In Karlsruhe gibt es kein analoges Signal mehr, heißt dass ich brauche wahrscheinlich einen Receiver oder?
Nein, es gibt in ganz Deutschland keine analogen Sendesignale mehr. Selbst das digitale DVBT ist meines Wissens nach nicht mehr in Gebrauch, sondern nur noch der Nachfolgestandard DVBT2. Aber wie gesagt, solche Empfangsdecoder mit Antenne kriegt man bei Amazon für ca. 20 Euro, oder wenn man Zeit hat, dann bestellt man sie sich bei E-Bay in China für 10 Euro.
Ah jetzt hab ich’s... vielen Dank! Werde gleich mal auf Amazon nach einem DVBT2 Receiver kucken.
Aber China lass ich da mal außen-vor, die 20€ ist mir der Empfang dann schon wert :D
Rechne mal eher mit etwa 40 - 50 Euro aufwärts für DVB-T, wenn Du keinen kostenpflichtigen DVB-C - Vertrag abschliessen möchtest.
Bedenke ( recharhiere ) vorab, ob Deine gewünschte Empfangstechnologie nebst reiner Erfüllbarkeit ( Antennentechnik ) auch vom Vermieter geduldet wird.
Nicht überall darfst Du eine Sat-Schüssel oder DVB--T - Aussenantenne anbringen.
Frage daher besser im Vorfeld Deinen Vermieter, was Du wie darfst.
Der allgemeine Rundfunkbeitrag ist bis auf Sonderfälle für Befreiung davon zwar immer noch pro Haushalt zu entrichten, aber empfangen kannst Du die "Öffis" immer.
Je nach Sender und Empfangstechnologie sogar in "HD" . ( Mindestens 720 × 1280 Pixel )
Dass ich den Rundfunkbeitrag zu entrichten habe weiß ich selbstverständlich. Ich habe mich eben nur gefragt, ob aus der Buchse auch was kommt wenn ich keinen Vertrag mit KD habe. Danke dir!
Ohne Vertrag mit dem / einem nutzungsberechtigten Kabelbetreiber für Dein regionales Kabel-TV - Netz hast Du leider auch keinen Fernseh-Empfang direkt via TV - Kabelanschluss. ( also auch keine ÖFFI-Sender über Kabel ohne Kabelvertrag )
Per DVB-T oder DVB-S kannst Du die "Öffis" natürlich frei empfangen, wenn Du keinen Kabel-Vertrag ( DVB-C ) hast.
DVB-C bedeutet allerdings, dass Dir ein TV-kabelbetreiber direkt due TV-Signale zur Verfügung stellen musss über das TV-kabelnetz.
Deine Aussage zu den Kabelanbietern passt.