Warum ist Exhibitionismus nur für Männer strafbar aber nicht für Frauen?

5 Antworten

Diese Frage ist leicht zu klären, auch wenn es viele hier wahrscheinlich nicht einsehen

Der § 138 StGB sagt dazu im ersten Absatz klar aus:

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.


Das kann man gut finden oder auch nicht, deshalb bleibt es trotzdem so.

Frooopy  03.03.2017, 23:41

Ich weiß zwar nicht wo Du Deine Erkenntnisse her hast, aber bei § 138 geht es um das "Nichtanzeigen geplanter Straftaten"

§183, hier heisst es u.a. in Absatz (4) [...] wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung [...] bestraft wird.

Ich frage mich aber auch wieso Absatz (1) mit "Ein Mann, [...]" anfängt. Sollte mal geändert werden in "Eine Person, die eine andere Person..." usw.

Artus01  04.03.2017, 07:46
@Frooopy

Der 138 war ein Zahlendreher, sorry, es ist natürlich 138,

Allerdings bleibt es dabei daß, nach der Fragestellung nur ein Mann dafür bestraft werde kann. Die in Abs. 4 genannten Möglichkeiten beziehen sich auf Straftaten die an Kindern oder Jugendlichen vorgenommen wurden, diese gelten natürlich auch für Frauen. Wobei klar gemacht wird daß es ein Bewährung nur im Falle einer Therapie gibt.

Frooopy  04.03.2017, 10:01
@Artus01

Wenn sich eine Frau vor einem homosexuellen Mann auszieht, ist das spätestens genauso eine Belästigung. Dann geht es ja nicht um Straftaten "an" Kindern/Jugendlichen sondern "vor" anderen Menschen.

Wieso wird hier differenziert? Wenn das so ist wie Du schreibst, halte ich das Gesetz für diskriminierend und das Gleichheitsprinzip nicht erfüllt.

Artus01  04.03.2017, 13:17
@Frooopy

Au wei, hab ich da oben schon wieder 138 geschrieben, 138 soll es doch heißen. Nun aber Asche auf mein Haupt.

Artus01  04.03.2017, 17:01
@Artus01

Ich gebs auf.

Einhorn540  04.08.2018, 00:19

Nur wenn es einen vorsätzlichen sexuellen Hintergrund handelt. Sonst ist es nur bei Anzeige eine ordnungswidrigkeit.

Artus01  04.08.2018, 07:21
@Einhorn540

Nein, es ist immer eine Straftat. Egal ob eine Anzeige erfolgt, oder der Staatsanwalt das öffentliche Interesse für geboten hält.

Vorsatz ist dabei ohnehin gegeben.

Ordnungswidrig ist z. B. Wildpinkeln.

Einhorn540  04.08.2018, 14:13
@Artus01

Normalerweise bleibt es beim Bußgeld im falle einer anzeige. Wenn es nichts sexuelles war. Nur nackt öffentlich also.

Einhorn540  04.08.2018, 14:21
@Artus01

Bei glitzern und nackten in partystimmung war es so. Bei nacktjoggern und nacktadlern auch. Bei nacktkünstlern und nip models wurden auch im falle einer anzeige nur Bußgelder verhängt. Bei diesen Leuten war nichts sexuelles oder bedrohliches da. Nur das sich jemand so dran störte. Da kam halt ein Bußgeld in diesen Fällen.

Artus01  04.08.2018, 14:40
@Einhorn540

Was Du aufzählst sind völlig andere Tatbestände. Der § 183 StGB gilt nur für Exibitionisten. Das sind die Leute mit den angeklebten Hosenbeinen am Mantel die an irgendeiner Straßenecke stehen.

Für das was Du beschreibst gibt es den § 118 OWiG, nennt sich "Belästigung der Allgemeinheit" und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Strafbar wiederum sind "öffentliche sexuelle Handlungen" nach § 183a StGB, damit ist zum Beispiel die Schaunummer auf dem Bahnhofsvorplatz gemeint.

Beide Tatbestände, nach § 118 OWiG und § 183a StGB können auch von Frauen begangen werden, was bei § 183 StGB nicht möglich ist.

Das ist auch für Frauen strafbar.

Wahrscheinlich werden nur die wenigsten heterosexuellen Männer eine entsprechende Dame anzeigen wenn sie das tut, sondern, wenn sie hübsch ist, sie anschauen und pfeifen oder so.

Artus01  02.03.2017, 19:31

Das ist auch für Frauen strafbar.

Nein ist es nicht.

Frooopy  03.03.2017, 23:23
@Artus01

Frauen dürfen sich nackt ausziehen und ihre Mumu und die Tidden in aller Öffentlichkeit zeigen? Das halte ich für ein Gerücht.

Artus01  04.03.2017, 08:05
@Frooopy

Du mußt das etwas differenzierter sehen.

Die Fragestellerin hat nach einer "strafbaren Handlung" gefragt, also geht es um eine Straftat. Als Straftat kann das nur für einen Mann gelten, da in dem entsprechenden § 183 StGB nur ein Mann benannt wurde.

Das heißt aber längst nicht daß ein Frau so ohne weiteres nackt durch die Gegend hüpfen kann. Nur kann es bei einer Frau lediglich nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz mit einem Bußgeld belegt werden, das kann bis zu 1000 € kosten.

Wichtig ist dabei daß eine Verurteilung nach § 183 StGB im Bundeszentralregister gespeichert wird, ein Bußgeld nach dem OWiG jedoch nicht.

Frooopy  04.03.2017, 09:57
@Artus01

Ich bin zwar kein Jurist aber dann halte ich dieses Gesetz für diskriminierend. Werde mal meinen Lokalpolitiker darauf aufmerksam machen. Vor allem wenn im Absatz (4) auch Frauen bestraft werden können.

Es kann nicht sein, dass hier differenziert wird. Warum auch?

Artus01  04.03.2017, 13:21
@Frooopy

Vom gesunden Menschenverstand her ist das auch nicht zu vermitteln. Allerdings haben Juristen sowas nicht, bzw. können es sich nicht leisten. Es zählt nur was Buchstabengetreu im Gesetz steht und dann auf den entsprechenden Straftatbestand paßt. Ein gute Beispiel dafür ist die Tatsache daß man an seinem Eigentum nicht zu Dieb werden kann.

Was aber den 183 angeht so hat das Bundesverfassungsgericht letzmalig 10. März 1999 darüber entschieden:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/03/rk19990322\_2bvr039899.html

Ich weiß zwar auch nicht wie sowas zustande kommt, aber es ist halt so.

Wie lautet dazu denn der Gesetztestext ganz genau? Vor dem Gesetz sind doch alle gleich ...

titihosu  02.03.2017, 19:06

was meinst du genau mit gesetz? bei uns muslime ist der koran das gesetz und nicht eure deutschen gesetze

AriZona04  02.03.2017, 19:08
@titihosu

@tithous: Enttäuschung für Dich, Kleiner: Wir leben in Deutschland und da gilt unser Gesetz! Gewöhn Dich dran.

Frooopy  03.03.2017, 23:30
@titihosu

Deutsche Gesetze gelten natürlich und selbstverständlich auch für Muslime, die sich in Deutschland aufhalten.

Der Koran, die Bibel, der Talmud und was es sonst noch so an religiösen Schriften gibt, haben in Deutschland NULL rechtliche Relevanz.

Wenn eine Frau im kurzen Rock unterwegs ist und in der Eile den Slip vergessen hat, sich jedoch für die Tomaten in der Auslage ganz hinten unten interessiert......wer schreibt dann die Anzeige?

Frauen können ihren Exhibtitionismus einfach ausleben ohne das einer eine Strafanzeige wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" einreicht. Das wäre der entsprechende Paragraph mit welchen man Frauen erreicht.

ist auch bei Frauen strafbar

Katzenpfote73 
Beitragsersteller
 02.03.2017, 19:22

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden nein !

Artus01  02.03.2017, 19:32
@Katzenpfote73


Das ist auch für Frauen strafbar.

Nein ist es nicht.