Warum erfolgte keine Abbuchung der Krankenkasse?
Ich habe für kurze Zeit Vollzeit einen Überbrückungsjob. Im 1. Monat hat die Lohnabrechnung perfekt funktioniert und natürlich wurde auch mein Krankenversicherungsbeitrag zur Monatsmitte abgebucht. Heute bekam ich eine völlig unstimmige Lohnabrechnung und mein Anteil zur Krankenversicherung wurde auch nicht abgebucht. Leider hing ich ewig in der Warteschleife der Krankenversicherung ohne dass es zu einem klärenden Gespräch gekommen wäre, so dass ich sehr verunsichert bin, warum keine Abbuchung erfolgte. Ich muss gestehen, dass ich leider zur Überbrückung für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe und nun frage ich mich, ob sie mich bewusst übers Ohr hauen wollen. Ich werde nun etwas früher kündigen, als ursprünglich geplant, da das Vertrauen dahin ist. Welche Möglichkeit seht ihr, dass KEINE ABBUCHUNG DER KRANKENKASSE erfolgte? Holt die Krankenkasse sich das Geld vom Arbeitgeber oder müssten die das der Krankenkasse überweisen?
2 Antworten
Frage: wie kommst du auf die Idee, der Arbeitgeber hätte dich übers Ohr gehauen?
die Abbuchung des Krankenversicherungsbeitrag erfolgte noch für das VOR-Monat .....
ab Beschäftigung bei der Zeitarbeitsfirma wird der Krankenkassenbeitrag (sowie die Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen und an die Krankenkasse weitergeleitet ...
ähm, ab Beginn der Beschäftigung bei der Zeitarbeitsfirma führt DIESE die Krankenkassenbeiträge (und Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge) ab ......
etwas verwirrend deine Beschreibung.
Beschäftigungen mit mehr als 450 Euro brutto sind sozialversicherungspflichtig; d.h. der Arbeitgeber führt die Beiträge zur Krankenversicherung (+RV, PV, AV) inkl. des Arbeitnehmeranteils ab.
vor dieser Beschäftigung scheinst du freiwillig versichert gewesen zu sein. die Abbuchung der Beiträge durch die Krankenkasse erfolgt zum 15. des Folgemonats. da du schreibst, dass eine Abbuchung erfolgt ist, ist dies korrekt gelaufen.
im nächsten Monat erfolgte dann keine Abbuchung durch die Kasse, da du nachwievor beschäftigt warst und kein offener Beitrag mehr ausstand - wird vom Lohn durch den Arbeitgeber überwiesen.
Achtung: wenn du die Beschäftigung aufgibst, fällst du nicht automatisch wieder in die "alte" Selbstzahlerversicherung zurück. die musst du wieder neu beantragen und du musst eine neue Einzugsermächtigung erteilen. das macht die Kasse nicht automatisch.
Dass die Abbuchung für den Vormonat erfolgt ist mir klar. Es fehlt dennoch eine Abbuchung für einen Vormonat, in dem ich gearbeitet habe.