Parship-Abo nach Abbuchung kündigen und Geld zurückbekommen?

8 Antworten

Nachträglich kündigen kannst Du nicht und auf Kulanz hoffen bei derartigen Anbietern auch nicht,

Und um Dir noch einen Tipp für die Zukunft zu geben: Schau ganz genau nach, welche Formerfordernisse in den AGB für die Kündigung formuliert sind und halte die konkret ein. Zur Sicherheit würde ich das Einschreiben mit Rückschein als Versandart wählen. Was man nämlich über die Machenschaften dieses und anderer vergleichbarer Anbieter hört ist haarsträubend. Da wird der Zugang einer nur per E-Mail oder einfacher Post versandten Kündigung gerne mal geleugnet.

Nein, geht nicht.

Betrachte es als Lehrgeld. Ist ärgerlich, aber das wird dich demnächst daran erinnern, Verträge rechtzeitig zu kündigen.

Am besten kündige jetzt, damit du es nicht noch mal vergisst.

Eigentlich kann man Partnervermittlungs-Dienstverträge jederzeit fristlos und ohne (wichtigen) Grund kündigen, egal was für Fristen im Vertrag oder den AGB's stehen. Evtl. zuviel gezahlte Entgelte (Stichwort Vorkasse) kann man sich zurückerstatten lassen oder notfalls einklagen.

Hintergrund ist, dass lt. lfd. Rechtsprechung des BGH (z.B. III ZR 93/09) Partnervermittler "Dienste höherer Art leisten, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden", also ein besonderes Kündigungsrecht im Sinne des § 627 BGB Abs. 1 besteht.

Das OLG Dresden (14 U 603/14) hat kürzlich noch einmal klargestellt, dass eine "Premium-Mitgliedschaft" einer Online-Partnervermittlung nichts anderes ist als ein solcher Partnervermittlungs-Dienstvertrag, das Sonderkündigungsrecht also auch hier greift (s. http://vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Unister_OLG_Dresden_14_U_603_14.pdf, Abs. II.2.c.bb).

Wenn allerdings auf dein fristloses Kündigungsschreiben nicht reagiert wird und insbesondere die Rückerstattung verweigert wird, wirst du wohl einen Anwalt und/oder die Verbraucherzentrale einschalten müssen, um noch etwas Geld wiederzusehen... Nur Mut :-)

Da bekommst du kein Geld zurück. Du hast nicht rechtzeitig gekündigt und bist deshalb ein weiteres Jahr noch Mitglied. Du solltes jetzt zum Ablauf des Abos kündigen. Am besten gleich per E-Mail und per eingeschriebenen Brief und per Fax. Auf eine Kündigungsbestätigung bestehen. Keine Ruhe geben bis du sie hast.

Tipp für die Zukunft. Man kann solche Verträge auch gleich nach Abschluss kündigen (gilt besonders auch für handy-Verträge). Überlegt man es sich anders, nimmt man sie halt zurück. Weiterer Vorteil: Mitunter wird dann in einigen Fällen fürs Folgejahr eine deutlich ermäßigte Mitgliedschaft angeboten. Wenn der Laden dir jetzt entgegenkommen würde, brauchten sie ja keine Geschäftsbedingungen.