Trotz Bank-Einziehungsauftrag erfolgt keine Abbuchung?
Im November 2016 wurde mit Vertrag der Kfz-Versicherung der erteilte Einziehungsauftrag bestätigt; mit dem Bemerken, dass der Versicherungsbetrag frühestens ab 02.01.2017 abgebucht werde; dies ist bis heute nicht erfolgt. Auf meine bisher 3 E-Mails an die Versicherung, ob denn trotz Nichtabbuchung ein Versicherungsschutz bestehe, habe ich noch keine Antwort erhalten. Wie kann ich Gewissheit erlangen; ein Schaden bei dieser Witterung ist ja nicht ausgeschlossen
6 Antworten
Hey Corry1946,
falls du einen Versichererwechsel vorgenommen hast, dann ruf doch einfach mal bei deiner Zulassungsstelle an und frage nach, ob die eVBÜ vom neuen Versicherer bereits vorliegt. Wenn ja, dann hast du ja den vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung - die verspätete Abbuchung wäre nur zu deinem Nachteil, falls du die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung zu vertreten hast.
Gruß siola55
... und Dein Berater läßt Dich in so einer nur für Dich wichtigen Angelegenheit wirklich hängen und sogar hier noch rumwuseln?
Meine Patentante sagt: Zusage LS ab 02.01. ist eben ab und nicht am. Wo sie Recht hat hat sie Recht.
... und welcher Schutz aktuell besteht, wurde doch im Versicherungschein ausgedruckt, einfach einmal vorlesen lassen.
Bei erteilter Erlaubnis zum Lastschrifteinzug gilt die Prämie (auch jetzt bereits) als bezahlt wenn zum Tag der Abbuchung das Konto dann tatsächlich ausreichend gedeckt ist. Ist nicht dein Problem, wenn die erst zwei Wochen nach Fälligkeit abbuchen. Oder hast du vl. Abbuchung zur Monatsmitte angegeben?
Wenn ein Abbuchungsauftrag besteht, dann hast du auf jeden Fall Versicherungsschutz. Viele Versicherung buchen nicht zum 01.01. ab sondern eher zum 15.01. oder sogar zum 01.02.. Das hat mit Verwaltungskosten zu tun.
Ich würde keine E-Mail schreiben,sondern persönlich dort anrufen.
Es besteht aber die Möglichkeit,dass erst zum 15.abgebucht wird.Ist bei uns auch so.
Ah ok.
Dann warte mal noch den 15.ab
Sollte danach immer noch keine Abbuchung erfolgt sein,würde ich nochmal mailen.Leg diese Mails dann bei dir ab,dann hast du im Zweifelsfall doch einen Beweis,dass du dich gekümmert hast.
Ich bin aber der Meinung,dass das abgebucht wird.
Frühhestens ab 2.heisst ja nicht,dass es der 2.sein muss.
Tja, das ist der Nachteil bei einer reinen Online-Versicherung: Man hat bei Fragen oder Problemen keinen direkten Ansprechpartner.
Schau nochmal in deine Vertragsunterlagen, ob dort vielleicht der 15. als Abbuchungstermin drinsteht.
Ich vermute wohl,dass das auch der 15.ist.
Die HUK24 ist eine Online-Versicherung, also kein Anruf möglich.