Warum darf sich ein Obdachloser nur mit gültigem Ticket im Bahnhof aufhalten - und für den Manager im Anzug mit Aktenkoffer gilt das nicht?

5 Antworten

Der "Manager" benutzt einen Zug und ist damit Kunde. Wenn der "Bürger o.f.W." auf dem Weg zur Bahnhofsmission ist, so wird ihm der Weg nicht verwehrt.

Wenn er allerdings in seinem eigenen Urin liegt, Flaschen durch die Gegend wirft und Passanten anpöbelt, so ist die Polizei sogar verpflichtet einzugreifen um die Stör- und Gefahrenquelle zu beseitigen!

Für Manager im Anzug mit Aktenkoffer gilt das grundsätzlich auch, sofern sie sich nicht geschäftlich dort aufhalten (um zum Beispiel mit den Betreibern im Bahnhof Geschäfte abzuschließen).

Nur werden besagte Manager seltener kontrolliert wie Obdachlose!

Hideaway  10.03.2017, 19:23

Für Manager im Anzug mit Aktenkoffer gilt das grundsätzlich auch

Irrtum. Das gilt für niemanden. Sonst dürfte man ja auch nie jemanden vom Bahnsteig abholen.

derhandkuss  10.03.2017, 19:27
@Hideaway

Falsch! Der Aufenthalt in Bahnhöfen gilt nur für (berechtigte) Nutzer von diesem! Kann der Manager keine berechtigte Nutzung benennen (weil er zum Beispiel Geschäftsleute besucht), kann auch er dem Haus verwiesen werden!

ES1956  10.03.2017, 19:40
@derhandkuss

Du irrst. Da es sich bei frei zugängigen Bereichen um öffentlich gewidmeten Flächen handelt ist kein besonderer Grund erforderlich sich dort aufzuhalten.

derhandkuss  10.03.2017, 19:42
@ES1956

Irrtum! Der Bahnhof ist (zumindest gepachtetes) Gelände der Deutschen Bahn AG. Sie hat das Hausrecht und legt die Spielregeln fest!

Warum darf sich ein Obdachloser nur mit gültigem Ticket im Bahnhof aufhalten

Das darf er durchaus. Er muss sich nur an die Verhaltensregeln halten, die von der Deutschen Bahn für alle Bahnhöfe aufgestellt sind. Der Besitz eines gültigen Tickets ist keine Bedingung, um sich im Bahnhof aufzuhalten.

Weil der Manager dort nicht schlafen möchte.