Warum darf sich ein Obdachloser nur mit gültigem Ticket im Bahnhof aufhalten - und für den Manager im Anzug mit Aktenkoffer gilt das nicht?
5 Antworten
Der "Manager" benutzt einen Zug und ist damit Kunde. Wenn der "Bürger o.f.W." auf dem Weg zur Bahnhofsmission ist, so wird ihm der Weg nicht verwehrt.
Wenn er allerdings in seinem eigenen Urin liegt, Flaschen durch die Gegend wirft und Passanten anpöbelt, so ist die Polizei sogar verpflichtet einzugreifen um die Stör- und Gefahrenquelle zu beseitigen!
Für Manager im Anzug mit Aktenkoffer gilt das grundsätzlich auch, sofern sie sich nicht geschäftlich dort aufhalten (um zum Beispiel mit den Betreibern im Bahnhof Geschäfte abzuschließen).
Nur werden besagte Manager seltener kontrolliert wie Obdachlose!
Falsch! Der Aufenthalt in Bahnhöfen gilt nur für (berechtigte) Nutzer von diesem! Kann der Manager keine berechtigte Nutzung benennen (weil er zum Beispiel Geschäftsleute besucht), kann auch er dem Haus verwiesen werden!
Du irrst. Da es sich bei frei zugängigen Bereichen um öffentlich gewidmeten Flächen handelt ist kein besonderer Grund erforderlich sich dort aufzuhalten.
Irrtum! Der Bahnhof ist (zumindest gepachtetes) Gelände der Deutschen Bahn AG. Sie hat das Hausrecht und legt die Spielregeln fest!
DB Station&Service übt das Hausrecht aus und die "Regeln" stehen hier:
Warum darf sich ein Obdachloser nur mit gültigem Ticket im Bahnhof aufhalten
Das darf er durchaus. Er muss sich nur an die Verhaltensregeln halten, die von der Deutschen Bahn für alle Bahnhöfe aufgestellt sind. Der Besitz eines gültigen Tickets ist keine Bedingung, um sich im Bahnhof aufzuhalten.
Weil der Manager dort nicht schlafen möchte.
Deine Behauptung stimmt nicht.
Niemand muß für den Aufenthalt an einem Bahnhof eine Fahrkarte haben.
Unerwünscht ist wer sich nicht an die Hausordnung hält.
Irrtum. Das gilt für niemanden. Sonst dürfte man ja auch nie jemanden vom Bahnsteig abholen.