Warum bezahlt die Privathaftpflicht bei Schäden im Zusammenhang mit Mietwohnung?
Ich gucke gerade nach einer Privathaftpflichtversicherung.
In dem Produkinfoblatt steht "Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind."
Verstehe ich nicht.
Ist das nur eine Lüge, um die Leute zum Abschluss eines Vertrages zu locken?
Denn ich dachte für sowas hat man eine Hausratversicherung.
7 Antworten
Warum, weil das mit dem Beitrag so gebucht wurde. Wurde das nicht gebucht, wird auch nichts geordnet.
Zudem, nicht alle Forderungen sind versicherbar, Glasbruch z.B. benötigt eine eigene, für so rd. 25 bis 30 EUR/Jahr.
Als Mieter für Schäden an der Mietsache.
Als Eigentümer im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Verursachte Schäden DRITTER Personen, müsste da richtig stehen. In deinem eigenen EF-Haus würdest du dich ja selbst schädigen. Da zahlt die Haftpflichtversicherung natürlich nichts.
Und deine Hausratversicherung deckt eben nur dein eigenes Hab und Gut. Mit "fremde Sachen" sind z.B. die Gegenstände von Besuchern gemeint.
Am besten von einem unabhängigen Makler beraten lassen. Der weiß was wichtig ist (deckungssumme etc.) und kann dir solche Floskeln erklären.
Dann gibts im Schadenfall auch keine böse Überraschung, weil man als Laie was übersehen hat.
Das, was im Produktinformationsblatt steht, ist richtig, bezieht sich aber allgemein auf den Deckungsschutz.
Mietsachschäden können natürlich nur dann anfallen, wenn du eine Wohnung oder ein EFH gemietet hast. Damit ist das Mietobjekt gemeint, aber nicht dein (loser) Hausrat, der sich dort befindet.
Erste Frage: Ja. Zweite Frage: Warum? Dritte Frage: Ja.
Das stand bei meiner Privathaftpflicht auch. Soll ich die behalten? Oder soll ich wechseln?
Wenn nach dem Wechsel ein Monat später was passiert, dann bezahlt die Versicherung doch trotzdem, oder?